Pflegegrad 2: Voraussetzungen / Kriterien & Leistungen

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Wenn eine Person pflegebedürftig wird, kommt es zu einer Einstufung in einen Pflegegrad. Der Pflegegrad 2 ist für Menschen mit einer erheblichen Einschränkung ihrer Selbstständigkeit vorgesehen. Hier erhalten Sie Informationen zu den Voraussetzungen und Leistungen.

Pflegebedürftigkeit: Ein Problem für viele Menschen

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten extrem angestiegen. Das liegt in erster Linie daran, dass die Gesellschaft immer stärker altert. Der medizinische Fortschritt führt zu einer immer höheren Lebenserwartung. Gleichzeitig ist die Geburtenrate sehr niedrig. Das führt dazu, dass der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung stark zugenommen hat. Das hat Auswirkungen auf die Pflegebedürftigkeit. Je älter eine Person, desto höher ist das Risiko dafür, dass sie Pflege benötigt. Das zeigt folgende Statistik des Bundesgesundheitsministeriums:

Das Risiko für Pflegebedürftigkeit nach Alter
Unter 60 1,2
60 – 80 6,3
Über 80 35

 

Die Werte belegen, dass eine älter werdende Bevölkerung immer mehr Pflegefälle mit sich bringt. Bereits jetzt stellt es eine enorme Herausforderung dar, die Pflege zu organisieren und zu bezahlen. Demografische Prognosen sagen aus, dass der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung auch in den nächsten Jahrzehnten deutlich steigen wird. Das bedeutet, dass die Pflege weiterhin an Bedeutung gewinnen wird. Die folgende Tabelle zeigt, dass es bereits in den letzten Jahrzehnten einen sehr starken Anstieg der Leistungsempfänger in der sozialen Pflegeversicherung gab:

Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung
1995 1.061.418
2000 1.822.169
2005 1.951.953
2010 2.287.799
2013 2.479.590
2014 2.568.936
2015 2.665.109
2016 2.749.201
2017 3.301.999

Die Einteilung in Pflegegrade durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, ist es notwendig, dies offiziell bestätigen zu lassen. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, eine Leistung von der Pflegekasse zu erhalten. In den meisten Fällen ist hierfür der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig. Wenn Sie allerdings eine private Pflege-Pflichtversicherung abgeschlossen haben, dann müssen Sie sich dafür an das Unternehmen MEDICPROOF wenden. Die Bewertungsmaßstäbe sind dabei jedoch jeweils die gleichen. Hierbei gilt das Neue Begutachtungsassessment (NBA).

Die Einstufung ist dabei nicht definitiv. Sie können bis vier Wochen nach der Erstellung des Gutachtens Widerspruch einlegen. Danach haben Sie weitere vier Wochen Zeit, um eine Begründung dafür einzureichen, weshalb Sie der Meinung sind, dass die Einstufung falsch war.

Wenn Sie eine Beratung zu diesem Thema benötigen, können Sie sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium wenden – am besten über das Bürgertelefon für die Pflegeversicherung:
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 3406066 – 02
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Rochusstraße 1, 53123 Bonn

Video: VdK-TV: Pflegeleistungen: Pflegegeld und Pflegesachleistung

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Das Gutachten nach dem neuen Begutachtungsassessment soll in erster Linie die Selbstständigkeit des Antragstellers herausfinden. Dafür bewertet es verschiedene Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung:

  • Selbstversorgung (40%)
  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20%)
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%)
  • Mobilität (10%)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%)

Die Gewichtung der einzelnen Kriterien zeigt deutlich, dass die Fähigkeit zur Selbstversorgung im Mittelpunkt steht. Das bedeutet, dass die Gutachter in erster Linie bewerten, ob ein Patient dazu in der Lage ist, die alltäglichen Anforderungen im Haushalt zu meistern. Darüber hinaus spielt es eine wichtige Rolle, ob er dazu fähig ist, Aufgaben, die sich aus einer Therapie oder Krankheitsbehandlung ergeben, zu erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die eigenverantwortliche Einnahme von Arzneimitteln.

In jeder dieser Kategorien vergeben die Gutachter Punkte. Bei einer Gesamtzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten kommt es zur Einstufung in Pflegegrad 2. Allgemein ist dieser Pflegegrad für Menschen vorgesehen, bei denen eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegt.

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, ist es notwendig, dies offiziell bestätigen zu lassen. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, eine Leistung von der Pflegekasse zu erhalten.

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, ist es notwendig, dies offiziell bestätigen zu lassen. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, eine Leistung von der Pflegekasse zu erhalten. (#01)

Pflegegrad 2: die häufigste Einteilung

Das Pflegestärkungsgesetz 2, das zum 1.1.2017 in Kraft trat und die Grundlage für die aktuellen Leistungen der Pflegekassen darstellt, sieht insgesamt 5 verschiedene Pflegegrade vor. Pflegegrad 2 ist davon mit Abstand der häufigste.

Das zeigt folgende Tabelle:

Die Häufigkeit der verschiedenen Pflegegrade (2017)
Pflegegrad stationär ambulant gesamt
1 4.125 163.031 167.156
2 186.850 1.269.170 1.456.020
3 240.933 695.620 936.553
4 224.160 285.356 509.516
5 123.865 108.889 232.754

Die Mehrzahl der Fälle wird ambulant versorgt. Eine stationäre Pflege ist in diesem Fall relativ selten.

Pflegegeld für pflegende Angehörige

Eine der wichtigsten Leistungen in Pflegestufe 2 ist das Pflegegeld. Dieses erhalten Sie, wenn die Person zu Hause durch Angehörige gepflegt wird. Es beträgt 316 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass ihn die Patienten und die Angehörigen nach ihrem eigenen Ermessen einsetzen können. Viele Patienten verwenden diesen Betrag beispielsweise als Aufwandsentschädigung für die Angehörigen, die häufig viel Zeit mit der Pflege verbringen und daher ihrem eigentlichen Beruf nicht mehr in vollem Umfang nachgehen können.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Wenn die Angehörigen die betroffene Person nicht selbst pflegen können, dann können sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese dienen dazu, einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren. Dabei erhalten Sie das Geld jedoch nicht selbst ausgezahlt. Die Pflegedienste rechnen diese Leistung direkt mit der Pflegeversicherung ab. Da die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst deutlich höher sind, als wenn ein Angehöriger diese Aufgabe übernimmt, steht hierfür auch ein höheres Budget zur Verfügung.

Patienten mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf 689 Euro pro Monat. Dabei ist es auch möglich, Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander zu kombinieren. Wenn Sie nur gelegentlich einen ambulanten Pflegedienst benötigen, schöpfen Sie den Betrag normalerweise nicht voll aus. In diesem Fall erhalten sie den prozentualen Anteil, der nicht genutzt wurde, als Anteil des Pflegegeldes ausgezahlt.

Wenn die Angehörigen die betroffene Person nicht selbst pflegen können, dann können sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese dienen dazu, einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren.

Wenn die Angehörigen die betroffene Person nicht selbst pflegen können, dann können sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese dienen dazu, einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren.(#02)

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zusätzlich zu den bisher genannten Leistungen erhalten Sie eine Betreuungs- und Entlastungsleistung. Diese ist zweckgebunden und darf nur für Dienste verwendet werden, die die pflegebedürftige Person und deren Angehörige entlasten. Hierzu zählen beispielsweise Alltagsbegleiter, Einkaufshilfen und Haushaltshilfen. Außerdem können Sie mit diesem Geld eine Betreuungsgruppe bezahlen, die zur körperlichen und geistigen Aktivierung der Betroffenen beitragen soll. Der Endbetrag für diese Leistungen ist auf 125 Euro begrenzt. Wenn Sie jedoch Ihr Budget aus dem Bereich der Pflegesachleistung nicht voll ausschöpfen, können Sie einen Teil dieser Leistungen für diesen Bereich verwenden.

Kurzzeitpflege sorgt für Entlastung

Wenn eine pflegebedürftige Person erkrankt, dann verschlechtert sich ihr Zustand in der Regel. Daher ist sie für einige Zeit noch stärker auf fremde Hilfe angewiesen – solange, bis sie wieder vollständig gesund ist. Das überfordert die pflegenden Angehörigen häufig. Daher entscheiden sie sich für eine stationäre Kurzzeitpflege. Das ist beispielsweise nach einen Krankenhausaufenthalt oder in anderen besonderen Belastungssituationen üblich. Auch hierfür erhalten Sie einen Zuschuss. Bei Pflegegrad 2 beträgt dieser maximal 1.612 Euro für 28 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr.

Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige im Urlaub sind

Auch pflegende Angehörige benötigen hin und wieder Urlaub. Das ist nicht nur ein Grundbedürfnis aller Menschen. Gerade bei dieser belastenden Tätigkeit ist es besonders wichtig, gelegentlich entspannen zu können. Um dies zu ermöglichen, zahlt die Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass sich während der Abwesenheit ein professioneller Pflegedienst um die betroffene Person kümmert. Diese Sachleistung trägt zu einem sorgenfreien Urlaub für die Angehörigen bei.

Bei Pflegegrad 2 erhalten die Betroffenen 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege. Die Höchstdauer liegt dabei bei 28 Tagen. Dieser Endbetrag kann sich jedoch erhöhen, wenn sie im entsprechenden Jahr keine Kurzzeit-Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erhöhen sich der Gesamtbetrag auf 2.418 Euro und die maximale Dauer auf sechs Wochen. Für die pflegenden Angehörigen ist es außerdem interessant, dass sie während dieser Zeit die Hälfte des Pflegegeldes – also 158 Euro pro Monat – weiterhin ausbezahlt bekommen.

Bei Pflegegrad 2 kann man auch Pflege in der Nacht in Anspruch nehmen.

Bei Pflegegrad 2 kann man auch Pflege in der Nacht in Anspruch nehmen.(#03)

Pflegegrad 2: Zusätzlicher Anspruch auf Tages- und Nachtpflege

Wenn die pflegebedürftige Person viel Betreuung benötigt, stellt das für die Angehörigen eine enorme Herausforderung dar. Dennoch wollen sie es den Betroffenen so lange wie möglich ermöglichen, in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. In diesem Fall bietet es sich an, die häusliche Pflege mit einer Tages- oder Nachtpflege zu kombinieren. Das sorgt für eine erhebliche Entlastung. Die Pflegebedürftigen leben jedoch weiterhin zu Hause. Auch hierfür erhalten Sie Unterstützung durch die Pflegekasse. Diese erfolgt zusätzlich zur Grundleistung für die häusliche Pflege. Der Zuschuss für diese teilstationären Pflegeleistungen liebt bei 689 Euro pro Monat.

Weitere Leistungen für die häusliche Pflege

Neben dem Betreuungsbetrag haben Sie auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Darin sind beispielsweise medizinische und pflegerische Verbrauchsmaterialien inbegriffen. Hierfür erhalten Sie einen Pauschalbetrag von 40 Euro pro Monat. Außerdem bekommen Sie Zuschüsse für ein Hausnotrufsystem als Sachleistung. Diese betragen einmalig 10,49 Euro für den Anschluss und monatlich 18,36 Euro für die Gebühren. Darüber hinaus können Sie einen Umbau Ihrer Wohnung in die Wege leiten, um diese besser an die Bedürfnisse der betroffenen Person anzupassen.

Hierfür stehen pro Baumaßnahme bis zu 4.000 Euro zur Verfügung. Dabei müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass Sie diese Maßnahmen zuvor genehmigen lassen müssen. Schließlich profitieren Sie von kostenlosen Pflegekursen und Beratungsangeboten. Das soll zum einen die Pflege verbessern und zum anderen dazu führen, dass die Angehörigen genau wissen, welche Grundleistung, welcher Betreuungsbetrag und welche Pflegehilfsmittel ihnen zustehen.

Es treten jedoch auch Fälle auf, in denen die Angehörigen selbst gesundheitlich beeinträchtigt sind oder in denen die Betroffenen keine Verwandten haben.

Es treten jedoch auch Fälle auf, in denen die Angehörigen selbst gesundheitlich beeinträchtigt sind oder in denen die Betroffenen keine Verwandten haben. (#04)

Die Ansprüche auf stationäre Pflege

Der größte Teil der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 wird zu Hause gepflegt. Die Angehörigen übernehmen die Pflege entweder selbst oder sie engagieren einen ambulanten Pflegedienst für dieser Aufgabe. Das entspricht meistens dem Wunsch der Betroffenen. In der Regel ist dies problemlos möglich, da die Eigenständigkeit bei Personen mit diesem Pflegegrad nicht so weit eingeschränkt ist, dass die Angehörigen die Pflege nicht selbst übernehmen könnten.

Es treten jedoch auch Fälle auf, in denen die Angehörigen selbst gesundheitlich beeinträchtigt sind oder in denen die Betroffenen keine Verwandten haben. In diesen Situationen bleibt häufig die stationäre Pflege in einem Pflegeheim als einziger Ausweg. Auch hierfür bezahlt die Pflegekasse: bis zu 770 Euro pro Monat. Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass dieser Betrag die Kosten für ein Pflegeheim nicht vollständig abdeckt. Daher müssen Sie dabei mit einem erheblichen Eigenanteil rechnen.

Pflegegrad 2: Deutlich bessere Versorgung als bei Pflegestufe 0

Die Einteilung in Pflegegrade gibt es seit 2017. Zuvor gab es sogenannte Pflegestufen mit einer Einteilung von 0 bis 3. Daher lohnt es sich, die Leistungen zwischen den beiden Systemen miteinander zu vergleichen. Der Pflegegrad 2 umfasst in erster Linie Personen, die nach dem vorherigen System in die Pflegestufe 0 eingeteilt worden wären. Im Vergleich zu den Leistungen dieser Pflegestufe haben sich die Werte in allen Bereichen deutlich erhöht.

In manchen Fällen erhalten jedoch auch Pflegebedürftige den Pflegegrad 2, die nach dem bisherigen System in die Pflegestufe 1 eingeteilt worden wären. Auch hierbei fällt der Vergleich fast in allen Bereichen positiv aus. Lediglich die Gelder für die stationäre Pflege sind bei Pflegegrad 2 etwas geringer als bei Pflegestufe 1.


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