Pflegesachleistung: Voraussetzung & Tipps

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Pflegesachleistungen sind gefragt. Allein im Jahr 2018 gab es in Deutschland 3.301.999 pflegebedürftige Menschen. Doch wer hat wirklich Anspruch auf Sachleistungen und wie sehen diese eigentlich aus?

Pflegebedürftigkeit in Deutschland: Die Grundlagen

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben in Bezug darauf, wer als pflegebedürftig gilt und in diesem Zusammenhang auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen kann. Die rechtlichen Vorgaben finden sich im SGB XI. Das Elfte Sozialgesetzbuch enthält die Hinweise dazu, dass Menschen, die durch eine kognitive, körperliche oder auch psychische Erkrankung angewiesen sind auf Pflege, diese auch erhalten sollen. Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen kann in deren eigenen vier Wänden oder in spezialisierten Einrichtungen stattfinden.

Um sicherstellen zu können, dass die Pflege von pflegebedürftigen Menschen auch wirklich abgedeckt werden kann, werden in Deutschland Angehörige stark einbezogen. Dies gilt nicht nur für finanzielle Unterstützungen durch und für Angehörige. Auch die Pflege selbst kann durch Angehörige durchgeführt werden.

Ziel ist es, Betroffene so lange wie möglich in ihrem Zuhause pflegen zu können. In diesem Zusammenhang wurden durch die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen zusammengestellt. zu diesen Leistungen gehören auch Pflegesachleistungen.

Wichtig: Wenn Angehörige die Pflege oder einen Teil der Pflege übernehmen, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Eine umfangreiche Beratung kann dabei helfen, hier nichts zu übersehen.

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben in Bezug darauf, wer als pflegebedürftig gilt und in diesem Zusammenhang auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen kann. (Fotolizenz: Shutterstock-Photographee.eu )

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben in Bezug darauf, wer als pflegebedürftig gilt und in diesem Zusammenhang auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen kann. (Fotolizenz: Shutterstock-Photographee.eu )

Wer kann Pflegesachleistungen erhalten?

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wer überhaupt Pflegesachleistungen erhalten kann. Wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt, betrifft das nicht nur die Person selbst, sondern häufig auch Menschen im Umfeld. Oft möchten Betroffene dennoch in ihrem Umfeld bleiben. Die vertraute Umgebung gibt ihnen Sicherheit. Sie wollen Mobilität genießen und ihre Komfortzone nicht verlassen. Gerade das wissen, nun pflegebedürftig zu sein, ist schwer. Starke Veränderungen können dann zu weiterführenden Erkrankungen, wie Depressionen, führen.

Bei einer Betreuung im eigenen Umfeld ist das Bedürfnis nach Unterstützung groß. So müssen Pflegebedürftige, abhängig von der Pflegestufe, eine Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Dazu gehört die Unterstützung beim Waschen und auch beim Anziehen sowie beim Aufstehen und bei der Zubereitung der Mahlzeiten. In diesem Zusammenhang werden die Pflegesachleistungen zur Verfügung gestellt. Anspruch haben also alle Personen, die auch einen Anspruch auf eine Pflege vorweisen können.

Die Voraussetzungen sowie die Höhe der Pflegesachleistungen

Pflegeleistungen setzen sich aus dem Pflegegeld sowie den Pflegesachleistungen zusammen. Wird beides gewährt, wird auch von einer Kombinationsleistung gesprochen. Das Pflegegeld wird vor allem an Personen gezahlt, die durch ihre Angehörigen gepflegt werden. Die Pflegesachleistungen dienen dagegen der Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen durch einen Pflegedienst.

Um Pflegesachleistungen überhaupt bewilligt zu bekommen, muss ein Pflegegrad vorliegen. Abhängig davon, welcher Pflegegrad ausgestellt wird, werden die Kosten durch die Kasse übernommen. Dies bezieht sich auf Gebühren für den Pflegedienst und die pflegerische Versorgung. Diese muss jedoch nachweislich in einem häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Befindet sich der Betroffene in einem Pflegeheim, werden die Leistungen dort sichergestellt. Die Ausführung der Leistungen im häuslichen Umfeld muss durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen der Pflegekasse sowie dem ambulanten Dienstleister. Die pflegebedürftige Person kommt mit diesen Kosten gar nicht in Berührung. Möchte der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, ist dies ab einem Pflegegrad Zwei möglich.

Übernehmen Angehörige einen Teil der Pflege, können das monatliche Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Für die Sachleistungen gibt es einen bestimmten Betrag. Dieser Rahmen wird nicht immer komplett ausgeschöpft. Ist dies der Fall und es ist noch Geld übrig, können Angehörige daher Pflegegeld anteilig erhalten.

Die Höhe der Sachleistungen für die Pflege ist abhängig davon, welcher Pflegegrad vorliegt. (Fotolizenz:Shutterstock-Kzenon )

Die Höhe der Sachleistungen für die Pflege ist abhängig davon, welcher Pflegegrad vorliegt. (Fotolizenz: Shutterstock-Kzenon )

Die Höhe der Pflegesachleistungen in der Übersicht

Die Höhe der Sachleistungen für die Pflege ist abhängig davon, welcher Pflegegrad vorliegt. Dieser muss beantragt werden. Anhand verschiedener Faktoren wird dann entschieden, welcher Pflegegrad vorliegt.

Die Staffelung der Höhe an Geld für die Pflegesachleistungen ist wie folgt:

Pflegegrad Sachleistungen
1 Bei einem zugestandenen Pflegegrad 1 werden keine Pflegesachleistungen zur Verfügung gestellt.
2 Bei einem zugestandenen Pflegegrad 2 werden Leistungen von bis zu 689 Euro bewilligt, wenn eine Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt wird. Erfolgt die Pflege durch Angehörige, liegt der Betrag bei 316 Euro.
3 Bei einem zugestandenen Pflegegrad 3 werden Leistungen von bis zu 1.298 Euro bewilligt, wenn eine Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt wird.  Erfolgt die Pflege durch Angehörige, liegt der Betrag bei 545 Euro.
4 Bei einem zugestandenen Pflegegrad 4 werden Leistungen von bis zu 1.612 Euro bewilligt, wenn eine Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt wird. Erfolgt die Pflege durch Angehörige, liegt der Betrag bei 728 Euro.
5 Bei einem zugestandenen Pflegegrad 5 werden Leistungen von bis zu 1.995 Euro bewilligt, wenn eine Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt wird. Erfolgt die Pflege durch Angehörige, liegt der Betrag bei 901 Euro.

Der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Um genau nachvollziehen zu können, warum die Pflegeversicherung nun Pflegesachleistungen oder Pflegesachleistungen bewilligt, ist eine Definition der beiden Leistungen hilfreich:

Pflegesachleistungen

Bei den Pflegesachleistungen handelt es sich um eine Unterstützung, wenn die Betreuung eines Pflegebedürftigen in seinen eigenen vier Wänden durch einen ambulanten Pflegedienst oder Angehörige erfolgt. Der Pflegedienst kann verschiedene Maßnahmen in Rechnung stellen. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung beim Waschen und beim Essen, Hilfe bei der Entleerung von Darm und Blase sowie der Wechsel der Kleidung.

Welche Hilfen ein Pflegebedürftiger benötigt, hängt von seiner Verfassung ab. Zudem gibt es die Möglichkeit, auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Darunter ist zu verstehen, dass der Pflegeservice eine Unterstützung bei Aktivitäten im Alltag bietet. So ist es möglich, dass gemeinsam Spiele gespielt werden oder die Betreuer etwas aus der Zeitung vorlesen.

Weitere Pflegesachleistungen sind:

  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege

Video: Die AOK informiert: Allgemeine Leistungsansprüche im Pflegefall

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn die häusliche Pflege durch ehrenamtliche Personen übernommen wird. Dies können Nachbarn oder auch Angehörige sein. Liegt dieser Fall vor, wird das Pflegegeld auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Wie das Geld zum Einsatz kommt, wird durch den Pflegebedürftigen festgelegt. Die Grundlage ist lediglich die Absicherung der Pflege. Die Auszahlung von Pflegegeld basiert unter anderem auf Beratungsbesuchen. Diese Pflegepflichteinsätze sind notwendig für eine dauerhafte Bewilligung des Pflegegeldes. Abhängig vom Pflegegrad werden die Besuche viertel- oder halbjährlich durchgeführt.

Was verbirgt sich hinter Kombinationsleistungen?

Es besteht die Möglichkeit, dass die bewilligten Sachleistungen durch den Pflegebedürftigen nur zu Teilen angenommen und genutzt werden. In diesem Fall ist es möglich, dass der restliche Betrag als Pflegegeld ausgezahlt wird. Wenn beispielsweise ein Pflegebedürftiger den Pflegegrad 3 und damit einen Anspruch auf einen Betrag von 1.298 hat, steht dieser Betrag ihm komplett zu. Nutzt er davon dann nur 70 %, wird das restliche Geld in Höhe von 163,50 Euro als Pflegegeld ausgezahlt.

Wichtig: Die Grundlage für die Berechnung des Satzes ist nicht der Gesamtbetrag für Pflegesachleistungen, sondern für Pflegegeld. Dieser liegt bei einem Pflegegrad 3 bei 545 Euro.

Nachtgeld als Teil der Pflegedienstleistungen

Das Nachtgeld oder auch Tagesgeld wird als weiterer Teil der Pflegesachleistungen gesehen. Es greift dann, wenn die Pflege des Pflegebedürftigen nicht rund um die Uhr sichergestellt werden kann. In diesem Fall kann eine Ergänzung durch eine Tages- oder eine Nachtpflege erfolgen. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht dann, wenn ein Pflegegrad zwischen zwei und fünf vorliegt. Besteht nur ein Pflegegrad 1, es wird aber eine Nacht- oder Tagesbetreuung benötigt, können hier die Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages eingesetzt werden.

Die Kombination von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und auch Nachtpflege obliegt dem Pflegebedürftigen. Er darf die Zusammenstellung nach seinen Wünschen vornehmen. Eine komplette Abdeckung der Kosten für eine Nachtpflege in Form von Nachtgeld wird durch die Pflegekasse jedoch nicht möglich gemacht.

Um einen Anspruch auf Pflegesachleistungen geltend machen zu können, muss erst einmal eine Pflegestufe beziehungsweise ein Pflegegrad beantragt werden. (Fotolizenz: shutterstock- Photographee.eu)

Um einen Anspruch auf Pflegesachleistungen geltend machen zu können, muss erst einmal eine Pflegestufe beziehungsweise ein Pflegegrad beantragt werden. (Fotolizenz: Shutterstock- Photographee.eu)

Die Beantragung von Pflegesachleistungen

Um einen Anspruch auf Pflegesachleistungen geltend machen zu können, muss erst einmal eine Pflegestufe beziehungsweise ein Pflegegrad beantragt werden. Bis zum Jahr 2017 wurde von einer Pflegestufe gesprochen. Inzwischen handelt es sich um den Pflegegrad. Erst ab dem Moment, wo der Antrag auch gestellt wird, werden mögliche Leistungen bewilligt. Dabei ist es unerheblich, ob bereits vor dem Antrag eine Pflegebedürftigkeit vorlag. Eine rückwirkende Zahlung der Pflegeversicherung erfolgt daher nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt wurde.

Wenn erst einmal nur der Pflegegrad 1 bewilligt wird, sollten Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Antrag auf eine erneute Überprüfung stellen. Dies ist vor allem dazu zu empfehlen, wenn sich die Beeinträchtigung verschlimmert oder verändert hat oder weitere Beeinträchtigungen aufgetreten sind. Sobald der Pflegegrad 2 bewilligt wurde, besteht auch der Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird schriftlich an die Pflegeversicherung gerichtet. Damit geprüft werden kann, ob ein Pflegegrad vergeben wird, erfolgt die Beauftragung von einem Dienstleister, der nicht in einer Verbindung zur Pflegeversicherung steht. Es kommt zu einer Begutachtung. Im Rahmen dieser Begutachtung wird ein Gutachten erstellt. Dieses wird an die Pflegeversicherung weitergeleitet. Das Gutachten stellt die Basis für eine Entscheidung dar.

Durch die Bewilligung von einem Pflegegrad hat der Pflegebedürftige eine Basis, um auch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen zu können. Normalerweise wird sogar direkt ein Bewilligungsbescheid über die Gelder erlassen. Dabei wird entschieden, ob Pflegesachleistungen oder Pflegegeld bewilligt werden.

Video: Pflege – Wenn Angehörige Hilfe brauchen | Wie geht das? | NDR Doku

Fazit: Pflegesachleistungen sollen die ambulante Pflege absichern

Wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt, steigt die Abhängigkeit des Betroffenen stark an. Der Wunsch, dennoch weiterhin so selbstbestimmt wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, ist daher groß. Damit dieser Wunsch auch ermöglicht werden kann, stellt die Pflegekasse die sogenannten Pflegesachleistungen zur Verfügung, sobald ein Pflegegrad 2 vergeben wurde. Die Höhe der Pflegesachleistungen staffelt sich nach Pflegegrad. Sicherstellen sollen sie in erster Linie, dass eine umfassende Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst vorgenommen werden kann.

Welche Sachleistungen durch den Pflegedienst abgedeckt werden, entscheidet der Pflegebedürftige. Daher ist es besonders wichtig, den Pflegegrad und die damit zusammenhängenden Leistungen möglichst schnell zu beantragen. Eine Zusicherung der Leistungen erfolgt erst ab dem Zeitpunkt des Antrages. Da der Pflegebedürftige selbst dafür zuständig ist, den Antrag zu stellen, sollte er sich dafür Hilfe von außen holen.


 

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