Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?

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Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung? Während diese bei einigen Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen sich andere Freiberufler und Selbstständige selbst um einen sinnvollen Versicherungsschutz kümmern.

Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?

Angestellte sind deutlich besser abgesichert als Freiberufler und Selbstständige. Sie sind über den Arbeitgeber versichert und können beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine zusätzliche Unfallversicherung abschließen.

Der Selbstständige aber braucht eine Berufshaftpflichtversicherung, um sich vor den wirtschaftlichen Risiken aus seiner Tätigkeit zu schützen.

Wer ist gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet?

Die Haftpflicht ergibt sich aus der Festlegung, dass jeder für den von ihm verursachten Schaden selbst aufkommen muss. Das heißt, dass zum Beispiel ein Beratungsfehler durch den Rechtsanwalt, der zu einem hohen Vermögensschaden für dessen Klienten geworden ist, im Rahmen entsprechender Forderungen zu entschädigen ist.

Doch nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch andere Berufsgruppen sehen sich diesen Risiken ausgesetzt, weshalb eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Freiberufler für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Architekten
  • Ärzte
  • Immobilienmakler
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Notare

Diese Aufstellung ist nicht vollständig, denn es gibt noch viele weitere Berufe, deren Angehörige sich gegen Forderungen wegen Vermögensschäden absichern müssen. Allgemein sind es die Kammerberufe, zu denen Ärzte und Rechtsanwälte zählen, die eine derartige Absicherung benötigen. Ohne den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung ist die Ausübung des Berufs gar nicht möglich.

Die Haftpflicht ergibt sich aus der Festlegung, dass jeder für den von ihm verursachten Schaden selbst aufkommen muss. ( Foto: Shutterstock-DenisProduction.com)

Die Haftpflicht ergibt sich aus der Festlegung, dass jeder für den von ihm verursachten Schaden selbst aufkommen muss. ( Foto: Shutterstock-DenisProduction.com)

Für wen ist die Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Es gibt eine zweite Gruppe von Selbstständigen und Freiberuflern, die zwar nicht gesetzlich zur Absicherung der Haftpflicht verpflichtet sind, die aber sinnvollerweise eine solche Versicherung abschließen sollten.

Hier sind auf der einen Seite Handwerker zu nennen, bei denen durch einen kleinen Fehler in Installationen, bei Montage- oder Anschlussarbeiten große Schäden entstehen können. Auf der anderen Seite sind es die vielen Freiberufler, die in der Medienbranche oder in der IT tätig sind.

Auch hier kann ein kleiner Fehler einen großen Imageschaden, Betriebs- oder Produktionsausfälle sowie weitere Vermögensschäden verursachen. Meist verfügt diese Gruppe nicht über die nötigen finanziellen Rücklagen, um Forderungen für Schäden im sechsstelligen Bereich zahlen zu können.

Video: Die 7 wichtigsten Versicherungen für Unternehmer und Selbstständige (inkl. Altersvorsorge)

Fazit:
Wer es sich nicht leisten kann, seiner Haftpflicht für Schäden nachzukommen und diese aus eigenen Rücklagen zu zahlen, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung. Dabei besteht ein großes Risiko für Freiberufler, die meist als Solo-Selbstständige tätig sind und nur über ein vergleichsweise geringes Einkommen verfügen.

Beispiele für Selbstständige, die eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollten, sind:

  • IT-Fachleute
  • Betreiber von Internetportalen
  • Sachverständige
  • Gutachter
  • SEO-Agenturen
  • Betreiber von Onlineshops

Brauchen auch Angestellte eine Berufshaftpflichtversicherung?

Bei der Frage „Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?“ sind Angestellte meist ausgeklammert. Diese sind normalerweise über ihren Arbeitgeber abgesichert. Das heißt auch, dass zum Beispiel angestellte Architekten keine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, sondern den Schutz durch die Firme genießen.

Anders sieht es aus, wenn die Betreffenden innerhalb des Unternehmens eine besondere Stellung innehaben und zum Beispiel als Geschäftsführer oder Unternehmensleiter tätig sind. Auch Angestellte in Sonderfunktionen können sich Forderungen gegenübersehen. Sie sollten dann eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen oder den persönlichen Schutz in der Firmenversicherung sicherstellen.

Tipp:
Wenn Selbstständige drohen, als scheinselbstständig zu gelten, müssen sie einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, damit dieser Eindruck widerlegt werden kann. Das Risiko der Scheinselbstständigkeit wird etwa durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung geringer, denn wer sich persönlich absichert, vertraut nicht auf das beauftragende Unternehmen und agiert selbstständig, so die Gedankengänge des Gesetzgebers.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?

Eine Betriebs- und eine Berufshaftpflichtversicherung sind im Alltag gegeneinander abzugrenzen, auch wenn sie ähnliche Leistungen bieten. Versicherbar sind bei beiden Varianten Personen- und Sachschäden.

Unterschiede gibt es aber bei den Vermögensschäden: Während diese bei der Betriebshaftpflichtversicherung nur dann versicherbar sind, wenn sie infolge eines vorherigen Personen- oder Sachschadens aufgetreten sind, können sie bei der Berufshaftpflichtversicherung uneingeschränkt versichert werden.

Die Absicherung sieht zudem unterschiedliche Deckungssummen vor: Personen- und Sachschäden sind bei der Betriebshaftpflicht höher versichert als Vermögensschäden, bei der Berufshaftpflichtversicherung hingegen stehen die Vermögensschäden im Fokus.

Zudem ist nur die Berufshaftpflichtversicherung in einigen Branchen wirklich vorgeschrieben, vorrangig geht es um Branchen mit einem hohen Schadensrisiko aufgrund einer falschen Beratung oder Behandlung. Architekten, Rechtsanwälte oder Steuerberater sowie die Medienfachleute sind hier zu nennen. Die Betriebshaftpflicht ist freiwillig und für alle Branchen verfügbar. Teilweise ist der Abschluss beider Versicherungsarten zu empfehlen.

Berufshaftpflichtversicherung auch für den Architekten ein wichtiger Schutz.( Foto: Shutterstock-_ Dusan Petkovic )

Berufshaftpflichtversicherung auch für den Architekten ein wichtiger Schutz.( Foto: Shutterstock-_ Dusan Petkovic )

Fragen und Antworten rund um die Berufshaftpflichtversicherung

Wann ist eine Berufshaftpflicht sinnvoll?

Während die Berufshaftpflichtversicherung für Angehörige der Kammerberufe vorgeschrieben ist, ist sie für andere Berufsgruppen wenigstens sinnvoll. Fakt ist: Selbstständige haben immer ein höheres wirtschaftliches Risiko und müssen dieses allein tragen.

Berät ein Anwalt falsch und verliert sein Mandant viel Geld, können hohe Forderungen an den Anwalt gestellt werden. Eine Absicherung ist auch bei Architekten wichtig, die vielleicht die Statik eines Hauses falsch berechnet haben und dadurch Schuld an einem großen Schaden sind.

Für diese Branchen ist die Berufshaftpflicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist sie aber auch immer dann, wenn das wirtschaftliche Risiko nicht durch eigene Rücklagen abgedeckt werden kann. Wer nicht in der Lage ist, einen Schaden auch in großer Höhe selbst zu tragen, sollte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung kostet ab unter 100 Euro im Jahr. Wie viel eine Berufshaftpflichtversicherung genau kostet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es geht beispielsweise um die Berufszugehörigkeit und um damit verbundene spezielle Risiken. Auch der Jahresumsatz sowie die Höhe der Versicherungssumme spielen eine Rolle.

Des Weiteren bieten einige Versicherer Rabatte an, wenn ein Unternehmen noch nicht älter als 12 Monate ist oder wenn gleichzeitig weitere Versicherungsprodukte bei diesem Versicherer geführt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung kostet teilweise noch unter 100 Euro im Jahr, wobei Personen- und Sachschäden mit bis zu 3 Mio. und Vermögensschäden mit bis zu 100.000 Euro pauschal abgesichert sind.

Berät ein Anwalt falsch und verliert sein Mandant viel Geld, können hohe Forderungen an den Anwalt gestellt werden. ( Foto: Shutterstock- Photographee.eu )

Berät ein Anwalt falsch und verliert sein Mandant viel Geld, können hohe Forderungen an den Anwalt gestellt werden. ( Foto: Shutterstock- Photographee.eu )

Ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Pflicht für Angehörige der Kammerberufe, denn Behandlungs- und Beratungsfehler können einen Selbstständigen vor hohe Forderungen stellen.

Diese Berufe zählen zu den Kammerberufen:

  • Architekt,
  • Rechtsanwalt,
  • Arzt,
  • Apotheker usw.

Die Absicherung sollte jedoch von all denen verpflichtend gesehen werden, die nicht in der Lage sind, die selbst verursachten Schäden zu tragen. Wichtig ist dies auch in Krisenzeiten, denn Verpflichtungen bleiben auch ohne Einnahmen bestehen.

Das heißt, wenn der Selbstständige oder Freiberufler kein Einkommen hat, muss er dennoch Forderungen aus einer nachgewiesenen Haftpflicht begleichen. Das Schöne an der Haftpflichtversicherung: Sie beinhaltet einen passiven Rechtsschutz, sodass unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.

Ist man auf der Arbeit haftpflichtversichert?

Wer auf der Arbeit ist, kann nicht auf Leistungen aus der Privathaftpflichtversicherung zählen. Diese deckt lediglich den Freizeitbereich ab, nicht aber selbst verursachte Schäden im Beruf. Hier muss viel mehr die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers greifen, die für von Angestellten verursachte Schäden aufkommt.

Doch Vorsicht:
Wer im öffentlichen Dienst oder als Beamter tätig ist, kann vom Dienstherren in Regress genommen werden. Es ist daher wichtig, eine spezielle Diensthaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Freiberufler und Selbstständige hingegen benötigen eine Berufshaftpflicht, um die von ihnen verursachten Schäden absichern zu können.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Pflicht für Angehörige der Kammerberufe, denn Behandlungs- und Beratungsfehler können einen Selbstständigen vor hohe Forderungen stellen. ( Foto: Shutterstock-New Africa )

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Pflicht für Angehörige der Kammerberufe, denn Behandlungs- und Beratungsfehler können einen Selbstständigen vor hohe Forderungen stellen. ( Foto: Shutterstock-New Africa )

Tipp:
Wer seinem Kollegen Kaffee über dessen Kleidung kippt, muss für den entstandenen Schaden allein aufkommen. Hier greift weder die private Haftpflicht (weil diese nur die Freizeit absichert), noch ist die berufliche Haftpflichtversicherung zuständig. Daher besser vorsichtig sein!

Was deckt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch berufliche Verstöße und Ereignisse aufgetreten sind, sofern diese durch einen Freiberufler oder Selbstständigen verursacht wurden. Geschädigte können Kunden oder sonstige Dritte sein. Dabei bezieht sich eine derartige Versicherung nur auf Vermögensschäden, das heißt, dass dem Betreffenden ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein muss.

Davon abzugrenzen sind Personen- und Sachschäden, die mit einem Vermögensschaden verbunden sein können. Gerade bei Freiberuflern wie Journalisten, Webentwicklern und Medien-Dienstleistern sind es meist die Vermögensschäden, die als Forderungen gestellt werden.

Bei der Berufshaftpflichtversicherung sind derartige Schäden daher auch höher versichert als Personen- und Sachschäden, während es bei einer Betriebshaftpflichtversicherung genau umgekehrt ist. Dort stehen Personen- und Sachschäden im Fokus.

Typische Vermögensschäden sind Layoutfehler, Überschreitung einer Deadline, Beratungsfehler, Programmierfehler und ähnliche. Diese haben massive Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Einnahmen des Kunden oder können sogar zu einem Imageschaden führen.

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