Pflegegrad 1: Voraussetzungen / Kriterien & Leistungen

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Personen mit einer geringen Einschränkung der Selbstständigkeit stufen die Krankenkassen in den Pflegegrad 1 ein. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und welche Leistungen erhalten die Betroffenen?

Pflegebedürftigkeit: Immer mehr Menschen benötigen Hilfe im Alltag

Die Pflege stellt eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft dar. Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, sodass die Ausgaben hierfür beträchtlich ansteigen. Das liegt in erster Linie daran, dass die Lebenserwartung aufgrund der erheblichen Fortschritte in der Medizin immer weiter zunimmt. Daher gibt es in Deutschland immer mehr ältere Menschen. Da gerade bei hohem Alter die Wahrscheinlichkeit für eine Pflegebedürftigkeit stark ansteigt, sind hiervon immer mehr Menschen betroffen. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der letzten Jahrzehnte:

Zahl der Leistungsempfänger in der sozialen Pflegeversicherung
1995 1.061.418
2000 1.822.169
2005 1.951.953
2010 2.287.799
2015 2.665.109
2016 2.749.201
2017 3.301.999

Diese Werte zeigen deutlich, dass sich die Anzahl der Pflegebedürftigen in den 22 Jahren zwischen 1995 und 2017 mehr als verdreifacht hat. Nicht nur die Zahl der Pflegebedürftigen ist stark angestiegen, sondern auch die Ausgaben für die Pflege. Auch das lässt sich eindeutig anhand der statistischen Erhebungen des Bundesgesundheitsministeriums belegen:

Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung in Milliarden Euro
2003 16,6
2004 16,8
2005 16,9
2006 17,1
2007 17,4
2008 18,2
2009 19,3
2010 20,4
2011 20,9
2012 21,9
2013 23,2
2014 24,2
2015 26,7
2016 28,9
2017 35,5

Auch bei diesen Werten kam es zu einer starken Steigerung. Zwischen 2003 und 2017 haben sich die Ausgaben mehr als verdoppelt. Daran wird auch deutlich, wie stark die Belastungen sind, die die Pflege für die Gesellschaft bedeutet. Zur höheren Lebenserwartung kommt eine sehr niedrige Geburtenrate. Daher gibt es immer weniger Menschen in arbeitsfähigem Alter, die für die enormen Kosten, die die Pflege verursacht, aufkommen können.

Für den Gesetzgeber stellt es einen großen Konflikt dar, zwischen den Interessen der Pflegebedürftigen und denen der jüngeren Generation abzuwägen. Um ein gerechtes System für alle Beteiligten zu schaffen, hat die Regierung die Grundlagen der Pflege im Jahre 2017 reformiert. Dabei kam es unter anderem zur Einführung des Pflegegrades 1, der für Menschen mit einer geringen Einschränkung der Selbstständigkeit einige Verbesserungen mit sich gebracht hat.

Video: Pflege: Was bringen die neuen Einstufungen?

Pflegegrad 1: Hilfe für Menschen mit geringer Einschränkung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 1 bietet Menschen eine Unterstützung, bei denen nur eine geringe Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegt. Diese kann entweder körperlicher oder kognitiver Art sein. In der Praxis handelt es sich bei den meisten Patienten, die Anspruch auf diese Unterstützung haben, um Personen mit leichter Demenz. Diese sind noch gut dazu in der Lage, selbstständig durch den Alltag zu kommen. Die Erledigung der alltäglichen Aufgaben im Haushalt stellt für diese Personen in der Regel kein Problem dar.

Allerdings leiden sie an einer erhöhten Vergesslichkeit. Daher benötigen sie insbesondere bei außergewöhnlichen Aktivitäten, bei Behördengängen oder bei finanziellen Entscheidungen Unterstützung. Manchmal wird auch Menschen mit einer geringfügigen körperlichen Beeinträchtigung der Pflegegrad 1 zugewiesen. Dabei handelt es sich häufig um Personen, die in leichtem Maße in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die daher für ihre alltäglichen Besorgungen etwas Unterstützung benötigen.

Pflegegrad und Pflegestufe: Worin besteht der Unterschied?

Wie bereits erwähnt, wurde der Pflegegrad 1 – und damit allgemein das System der Einteilung in Pflegegrade – zu Jahresbeginn 2017 eingeführt. Zuvor gab es Pflegestufen für die Beurteilung der Patienten. Das führt noch hin und wieder zu Verwirrungen bei Betroffenen und Angehörigen. Dabei ist es sehr wichtig, zu beachten, dass es einen sehr großen Unterschied zwischen Pflegegraden und Pflegestufen gibt. Die Pflegestufen wiesen Werte zwischen 0 und 3 auf. Die Pflegegrade hingegen zwischen 1 und 5.

Wichtig: Die Einführung des neuen Systems führte dazu, dass die Ziffern eine ganz andere Bedeutung haben. Viele Patienten gehen irrtümlich davon aus, dass sie, wenn sie bisher in Pflegestufe 1 waren, in den Pflegegrad 1 übernommen werden. Diese Annahme ist jedoch falsch. Personen mit Pflegestufe 1 erhalten meistens den Pflegegrad 3 – in manchen Fällen sogar den Pflegegrad 4. Andere Patienten gehen davon aus, dass die niedrigste Stufe – also die Pflegestufe 0 – dem Pflegegrad 1 entspricht. Doch auch diese Annahme ist falsch. Betroffene mit Pflegestufe 0 werden in der Regel in den Pflegegrad 2 überführt.

Der Pflegegrad 1 wurde hingegen für Menschen geschaffen, bei denen die Einschränkung so gering ist, dass sie bisher in keine Pflegestufe eingeteilt wurden. Das führte dazu, dass viele Menschen, die zuvor keine Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung hatten, nun ebenfalls eine Unterstützung erhalten. Das erklärt unter anderem den großen Ansprung der Zahl der Leistungsempfänger, den die erste Tabelle in diesem Artikel zwischen 2016 und 2017 zeigt.

Der Pflegegrad 1 bietet Menschen eine Unterstützung, bei denen nur eine geringe Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegt. Diese kann entweder körperlicher oder kognitiver Art sein.

Der Pflegegrad 1 bietet Menschen eine Unterstützung, bei denen nur eine geringe Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegt. Diese kann entweder körperlicher oder kognitiver Art sein. (#01)

Pflegegrad 1: Der Pflegegrad mit der geringsten Zahl an Pflegebedürftigen

Wenn man die Zahl der Patienten in den verschiedenen Pflegegraden betrachtet, wird deutlich, dass die Zahl der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 den geringsten Anteil ausmacht. Die Verteilung sieht wie folgt aus:

Anzahl der Pflegebedürftigen in den verschiedenen Pflegegraden (2017)
ambulant stationär gesamt
Pflegegrad 1 163.031 4.125 167.156
Pflegegrad 2 1.269.170 186.850 1.456.020
Pflegegrad 3 695.620 240.933 936.553
Pflegegrad 4 285.356 224.160 509.516
Pflegegrad 5 108.889 123.865 232.754

Die Voraussetzungen für die Einstufung in den Pflegegrad 1

Wenn eine Person den Eindruck erweckt, pflegebedürftig zu sein, muss sie sich einem Test unterziehen, um eine Unterstützung zu erhalten. Diesen führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch. Für die Begutachtung kommt das Neue Begutachtungsassessment (NBA) zum Einsatz. Dieses gibt allen Patienten eine Punktzahl zwischen 0 und 100.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft dabei die Selbstständigkeit der Betroffenen in sechs verschiedenen Kategorien. Je unselbstständiger sie sind, desto höher ist ihre Punktzahl. Dabei gibt es einen genauen Katalog an Bewertungskriterien, anhand dem die Zahl der Punkte vergeben wird. Die Zahl der Punkte, die die Patienten erhalten, ist für die Einstufung verantwortlich. Für den Grad 1 ist eine Punktzahl zwischen 12,5 und 27 notwendig.

Welche Leistungen erhalten die Betroffenen

Da bei dieser Einstufung nur eine geringe Beeinträchtigung vorliegt, erhalten die Patienten weder ambulante Geldleistungen noch Pflegesachleistungen. Auch ein stationärer Betreuungsbetrag ist hierbei nicht vorgesehen. Diese Unterstützungen sind den höheren Pflegegraden vorenthalten. Das Pflegegeld beschränkt sich in diesem Fall auf den sogenannten zusätzlichen Pflegeentlastungsbetrag. Dieser liegt bei 125 Euro pro Monat.

Es ist auch zulässig, diesen Betrag für eine Unterstützung im Haushalt zu bezahlen – beispielsweise für die Reinigung der Wohnung, die Versorgung der Haustiere oder für die Zubereitung von Mahlzeiten.

Es ist auch zulässig, diesen Betrag für eine Unterstützung im Haushalt zu bezahlen – beispielsweise für die Reinigung der Wohnung, die Versorgung der Haustiere oder für die Zubereitung von Mahlzeiten. (#02)

Wofür dürfen die Betroffenen den zusätzlichen Entlastungsbetrag verwenden?

Wenn die Betroffenen oder deren Angehörige sich über die Leistungen des ersten Pflegegrads informieren, kommt es häufig zu einer großen Verwirrung, da nicht klar ist, worauf sie letztendlich Anspruch haben. Grundsätzlich gilt, dass es sich beim zusätzlichen Pflegeentlastungsbetrag um eine zweckgebundene Unterstützung handelt. Die Betroffenen müssen daher stets nachweisen, wofür sie das Geld ausgegeben haben, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Wichtig ist es, zu beachten, dass Sie zwar keinen Anspruch auf einen allgemeinen Betreuungsbetrag haben. Jedoch können Sie den Pflegeentlastungsbetrag auch für die Betreuung einsetzen. Sie können beispielsweise eine Tages- oder Nachtpflege, eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Allerdings handelt es sich dabei um keine Abdeckung der Grundleistung. Sie sind dabei stets an den Endbetrag von 125 Euro pro Monat gebunden.

Bei den üblichen Kosten für diese Dienste bedeutet das, dass sie diesen Betreuungsservice in der Regel nur an maximal zwei Tagen pro Monat in Anspruch nehmen können. Für alle darüber hinausgehenden Beträge müssen Sie selbst aufkommen. Wenn Sie eine Kurzzeitpflege dauerhaft in Anspruch nehmen, fallen daher beträchtliche Kosten an. Bei der Verhinderungspflege und bei anderen pflegerischen Diensten müssen Sie außerdem beachten, dass diese durch einen professionellen Anbieter erfolgen muss. Die Übernahme durch einen Angehörigen ist in diesem Fall nicht möglich.

Sie können die Pflegesachleistungen auch dazu verwenden, um Pflegehilfsmittel zu erwerben. Häufig verwenden die Betroffenen das Pflegegeld beispielsweise für einen Hausnotruf. Sie können damit sowohl die Installation als auch die monatliche Gebühr bezahlen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Sachleistung für Gebrauchsmittel einzusetzen. Allerdings gilt für diesen Punkt eine pauschale Grenze von 40 Euro.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den Betreuungsbetrag für viele weitere Leistungen zu verwenden. Sie können damit beispielsweise eine unterstützende Anleitung für die pflegenden Angehörigen oder eine Begleitung der pflegebedürftigen Person bei Besorgungen organisieren. Es ist auch zulässig, diesen Betrag für eine Unterstützung im Haushalt zu bezahlen – beispielsweise für die Reinigung der Wohnung, die Versorgung der Haustiere oder für die Zubereitung von Mahlzeiten. Bei all diesen Ausgaben müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass Sie dabei an den Endbetrag von 125 Euro pro Monat gebunden sind.

Hilfe bei der Wohnunsanpassung

Wenn eine Person in den Pflegegrad 1 eingestuft wird, hat das nicht nur Auswirkungen auf Pflegehilfsmittel und Unterstützung bei der Betreuung. Von großer Bedeutung ist auch die Hilfe bei der Wohnungsanpassung. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben Probleme bei der Nutzung ihrer Wohnung. Die Pflegeversicherung bezahlt Baumaßnahmen, die dazu dienen, dieses Problem zu beheben. Diese Sachleistung ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.

Sie haben daher auch bei der niedrigsten Einstufung ein Anrecht darauf. Dabei müssen Sie beachten, dass es eine Obergrenze für jede einzelne Maßnahme von 4.000 Euro gibt. Außerdem müssen alle Maßnahmen begründet sein. In der Regel gibt es die Bewilligung bei jeder Erhöhung des Pflegegrades. Allerdings hängt das stets von einer individuellen Prüfung ab.

Wenn eine Person in den Pflegegrad 1 eingestuft wird, hat das nicht nur Auswirkungen auf Pflegehilfsmittel und Unterstützung bei der Betreuung.

Wenn eine Person in den Pflegegrad 1 eingestuft wird, hat das nicht nur Auswirkungen auf Pflegehilfsmittel und Unterstützung bei der Betreuung.(#03)

Hilfe bei Fragen rund um die Pflege

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, dann stellt das eine enorme Belastung für die Angehörigen dar. Sie müssen viel Zeit aufwenden, um eine sorgfältige Betreuung zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass es notwendig ist, unzählige Anträge auszufüllen, um Pflegegeld von der Versicherung zu erhalten. Das führt dazu, dass viele Menschen nur wenig Zeit dafür haben, sich intensiv über dieses Thema zu informieren. Daher bleiben viele Möglichkeiten ungenutzt. Ein großes Problem besteht darin, dass die Gesetzestexte und Informationsbroschüren meistens sehr verwirrend sind.

Daher wissen die Betroffenen häufig nicht, in welchem Fall sie Anspruch auf eine Grundleistung im Bereich der Pflege haben und welche Sachleistungen sie bekommen. Aus diesem Grund ist eine kompetente und individuelle Beratung sehr wichtig.

Hierfür können Sie sich an das Bundesgesundheitsministerium wenden. Dieses bietet ein Bürgertelefon zur Pflegeversicherung an. Sie können aber auch schriftlich Kontakt aufnehmen:

Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 / 340 60 66 – 02
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Pflegegrad 1: Eine geringe Hilfe für Menschen mit geringer Pflegebedürftigkeit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Pflegegrad 1 für Menschen geschaffen wurde, die weitestgehend selbstständig sind, die jedoch kleinere Hilfen im Alltag benötigen. Dementsprechend klein sind auch die Beträge, die Sie erhalten. Der Höchstbetrag von 125 Euro pro Monat ermöglicht es lediglich, punktuelle Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen. Alternativ dazu können Sie von diesem Geld verschiedene Pflegehilfsmittel kaufen. Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass alle Ausgaben zweckgebunden sind und dass Sie sie durch entsprechende Belege nachweisen müssen.


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