Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V. mit ihrem etablierten MS-Register erkennt im geplanten Medizinregistergesetz eine wichtige Grundlage für fortschrittliche Versorgungsforschung. Zentralen Nutzen sehen die Verantwortlichen in der systematischen Erfassung und Analyse versorgungsnaher Daten. Gleichzeitig kritisieren sie jedoch übermäßige bürokratische Anforderungen sowie unzureichende Finanzierungsmechanismen. In ihrer offiziellen Stellungnahme fordern Alexander Stahmann und sein Team effizientere Verfahrensabläufe, eine gesicherte Basisfinanzierung sowie eine erweiterte Vernetzung der Daten gemäß geltender Datenschutzvorschriften transparente Qualitätssicherung.

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