Die Techniker Krankenkasse kritisiert die jüngste Anpassung des Krankenhausreformgesetzes, da Dr. Baas bemängelt, dass die ursprünglichen Qualitätsanforderungen durch Zugeständnisse der Länder aufgeweicht wurden. Konsequente deutschlandweite Standards hätten nachhaltige Verbesserungen der Patientenversorgung möglich gemacht. Trotz dieses Makels verhindert das verabschiedete Gesetz weitere Abschwächungen und sichert somit eine patientenorientierte Klinikversorgung. Durch Festlegung einheitlicher Qualitätsindikatoren eröffnen sich Chancen zur Optimierung von Prozessen, zur Stärkung der Transparenz und zur langfristigen Qualitätssicherung im Krankenhauswesen bundesweit.

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