Erwerbsunfähigkeitsrente: Höhe der Bezüge

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Ein Unfall kann tiefe finanzielle Einschnitte bedeuten. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente soll hier einspringen. Doch in welcher Höhe bekommt man die?

Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente: Der Unterschied

Vorab: Obwohl der Begriff Erwerbsunfähigkeitsrente heute noch oft zu hören ist, gibt es diese Form der Rente so heute nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2001 ist der Begriff Erwerbsminderungsrente die korrekte Bezeichnung. Trotzdem fragen sich auch heute noch viele Arbeitnehmer, in welcher Höhe sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen können. Wir haben einige Informationen zusammengestellt.

Video: Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt

Teilweise und volle Erwerbsminderungsrente: Der Unterschied in Bezug auf die Höhe

Die Entscheidung darüber, ob eine volle oder nur eine teilweise Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vorliegt, hat große Auswirkungen auf die tatsächliche Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Die folgende Übersicht stellt eine kurze Zusammenfassung dar:

volle Erwerbsminderungsrente teilweise Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente soll ihrer Höhe nach den Lebensstandard des Arbeitnehmers sichern und ist daher so hoch wie die zu erwartende Rente nach dem Erreichen des Rentenalters (Altersrente). Die teilweise Erwerbsminderungsrente soll lediglich den Verdienstausfall ausgleichen, der entsteht, weil der Arbeitnehmer nicht mehr in voller Höhe erwerbstätig sein kann. Die Höhe dieser Art der Erwerbsminderungsrente schwankt daher sehr stark, je nach Umfang der Erwerbstätigkeit.
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Arbeitnehmer, die auf unbestimmte Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Arbeitnehmer, die täglich mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden arbeiten können.

Was es zu beachten gibt:

  • In der Regel sind Selbstständige und Freiberufler von den Regelungen zur Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) nicht ausgeschlossen, sofern es um Zahlungen in voller Höhe geht.
  • Arbeitnehmer, die von der Rentenversicherung als teilweise erwerbsunfähig eingestuft werden, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) in voller Höhe zu bekommen. Dann nämlich, wenn sie trotz intensiver Bemühungen keine Teilzeittätigkeit finden, in der sie die verbleibende Arbeitskraft einsetzen könnten. Die Rentenversicherung geht in diesem Fall davon aus, dass auch das sogenannte Restleistungsvermögen nicht ausreicht, um eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt zu finden.

Video: VdK-TV: Erwerbsminderungsrente – eine Rente, die in die Armut führt?

Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente: Bei der Höhe gibt es einiges zu beachten

Seit dem 01. Juli 2014 gibt es Änderungen für all diejenigen, die Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente beziehen.

  • Die Zurechnungszeit: Damit meint man Zeiten, die sich positiv auf die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) auswirken. Bis zum 30. 06. 2014 waren das die Zeiten von Beginn der Erwerbsminderung an bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres. Ab dem 01. 07. 2014 gilt dieser Zeitraum nur noch bis zum 60. Lebensjahr. Das kann sich durchaus positiv auf die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) auswirken.
  • Der Durchschnittsverdienst:  Auch der Durchschnittsverdienst ist ein wichtiger Wert zur Berechnung der Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente). Wurde vor dem 01. 07. 2014 lediglich der durchschnittliche Verdienst der letzten drei Jahre vor Antragstellung zugrunde gelegt, wird jetzt zusätzlich geprüft, ob der Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Probleme bereits in diesem Zeitraum finanzielle Einbußen hinnehmen musste. Dies kann sich nun positiv auf die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) auswirken, indem das geringere Einkommen mithilfe spezieller Berechnungen entsprechend einbezogen wird.
Über die Auszahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) und vor allem auch deren Höhe entscheidet die Deutsche Rentenversicherung oder ein anderer Rentenversicherungsträger. (#01)

Über die Auszahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) und vor allem auch deren Höhe entscheidet die Deutsche Rentenversicherung oder ein anderer Rentenversicherungsträger. (#01)

Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente): Nach folgenden Faktoren richtet sich die Höhe

Über die Auszahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) und vor allem auch deren Höhe entscheidet die Deutsche Rentenversicherung oder ein anderer Rentenversicherungsträger. Stellt man dort einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) und wird dieser genehmigt, erhält man fortan die Rente in der auf dem Bescheid ausgewiesenen Höhe. Einige Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein, damit man mit einem positiven Bescheid rechnen kann:

  • Versicherungszeiten: Die Rentenversicherung verlangt, dass man eine gewisse Zeit Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat. In der Regel wird eine Mindestmitgliedschaft von fünf Jahren gefordert, von diesen fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung geflossen sein. Auszubildende und Berufsanfänger haben also kaum eine Chance, eine Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) zu erhalten.

Der Gesetzgeber akzeptiert jedoch Ausnahmen von dieser Regel und zieht unter Umständen folgende Zeiten in die Berechnung mit ein:

  1. Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung
  2. Zeiten aus einem Rentensplitting
  3. Ersatzzeiten, die sich aus einer politischen Verfolgung ergeben haben (DDR Gefängnis)
  4. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Übergangsgeld bezogen wurde
  5. Zeiten, die der Kindererziehung gewidmet waren
  6. Zeiten, in denen Familienangehörige zuhause gepflegt wurden
  7. Freiwillige Beitragszahlungen (gilt besonders für Selbstständige)

Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet die Rentenversicherung auf die fünfjährige Wartefrist. Dann nämlich, wenn man unter einer Berufskrankheit leidet (beispielsweise eine Staublunge bei Bergmännern), aufgrund eines Arbeitsunfalls oder aufgrund eines Unfalls während des Zivil- oder Wehrdienstes.

  • Dringende medizinische Gründe: Es muss meist mithilfe eines Gutachtens nachgewiesen werden, dass bei dem Antragsteller medizinische Gründe vorliegen, weshalb er die Tätigkeit nicht mehr länger ausüben kann. Dabei muss im Gutachten festgelegt sein, dass weder der bisherige oder erlernte Beruf, noch ein anderer Beruf täglich mehr als sechs Stunden ausgeübt werden kann. Die Rentenversicherung prüft diese Gutachten sehr genau und so muss man damit rechnen, dass relativ viel Zeit verstreichen kann, bis man einen Bescheid erhält.

Achtung: Rund 40% der Anträge auf Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) werden von der Rentenversicherung abgelehnt. Es lohnt sich daher bereits im Vorfeld, möglichst viele Informationen zu sammeln, die zu einem positiven Bescheid beitragen können. Erster Ansprechpartner bei diesen Fragen ist die Deutsche Rentenversicherung selbst. Dort erhält man umfangreiches Informationsmaterial rund um das Thema Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente).

Maßgeblich für die Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) und ihre Höhe ist das letzte durchschnittliche Einkommen. Aufgrund der 2014 durchgesetzten Änderung, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) nun so berechnet, als hätte der Antragsteller bis zum 62. Lebensjahr voll gearbeitet. (#02)

Maßgeblich für die Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) und ihre Höhe ist das letzte durchschnittliche Einkommen. Aufgrund der 2014 durchgesetzten Änderung, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) nun so berechnet, als hätte der Antragsteller bis zum 62. Lebensjahr voll gearbeitet. (#02)

Die Berechnung der Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente)

Maßgeblich für die Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) und ihre Höhe ist das letzte durchschnittliche Einkommen. Aufgrund der 2014 durchgesetzten Änderung, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) nun so berechnet, als hätte der Antragsteller bis zum 62. Lebensjahr voll gearbeitet.

Daneben zählen noch weitere Faktoren, die sich auf die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) auswirken:

  • Liegt bei dem Antragsteller eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vor?
  • Wie viele Beitragsjahre zur Rentenversicherung kann der Antragsteller nachweisen?
  • Gibt es Gründe, die zu einem verminderten Einkommen in den letzten Jahren geführt haben?
  • Ist der Antragsteller gesetzlich oder freiwillig gesetzlich rentenversichert?

Die durchschnittliche Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente)

Zwar wird die Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) bei jedem Antragsteller neu berechnet, trotzdem gibt es gewisse Durchschnittswerte, an denen man sich orientieren kann.

Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) in voller Höhe:

  • Wer eine Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) in voller Höhe bezieht, konnte sich in den letzten Jahren über steigende Zahlungen freuen. Von 1996 bis 2014 stieg die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) wegen voller Erwerbsminderung von 690€ auf 719€.
  • Als Daumenregel kann man davon ausgehen, dass man bei einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) ungefähr die Hälfte des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Verfügung haben wird.

Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) in halber Höhe:

  • Wird lediglich eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt, muss man in der Regel mit einem Viertel des bisherigen Nettoeinkommens auskommen.

Video: Rente berechnen lassen mit online Rechner

Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente: So kann man die Höhe beeinflussen

Wer sich nicht allein auf die staatliche Absicherung verlassen will, oder wer noch nicht die vollen Beitragsjahre erfüllt hat, weil er studiert oder noch in einer Ausbildung ist, der kann auch privat vorsorgen, um im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abgesichert zu sein.

Folgende Versicherungen kommen dabei in Frage:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Gegensatz zu einer Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann, wenn nur der aktuelle Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob ein anderer Beruf noch möglich ist, oder gar eine Umschulung in Frage kommt, spielt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Rolle.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Auch diese Versicherung lässt sich privat abschließen und ist meist günstiger zu erhalten, als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Grund dafür ist einfach: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt wirklich nur dann, wenn der Versicherte überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Da dieser Fall nur sehr selten auftritt, muss die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen keine Leistungen erbringen.
  • Betriebsversicherung: Arbeitnehmer in größeren Betrieben oder im Öffentlichen Dienst haben oft die Möglichkeit, direkt über ihren Arbeitgeber eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Da diese Versicherung häufig von vielen Arbeitnehmern in Anspruch genommen wird, sind die Beiträge häufig günstiger als ein alleiniger Abschluss bei einem Versicherer.

Grundsätzlich gilt: Die staatlichen Leistungen im Hinblick auf die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente sind relativ gering. Jeder Arbeitnehmer tut also gut daran, sicher selber abzusichern.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Dirk Ott -#01:  Ollyy -#02: ratmaner

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