Der Grad der Berufsunfähigkeit wird anhand verschiedener Faktoren festgelegt. Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente müssen die Auswirkungen der Erkrankung auf die Berufsfähigkeit dargelegt werden.
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Der Grad der Berufsunfähigkeit: Einstufung nach Art der Erkrankung
Berufsunfähig ist ein Berufstätiger, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in einem Beruf tätig sein kann. Dabei geht es nicht nur um den erlernten Beruf, sondern auch um weitere zumutbare Berufe. Verglichen werden die Fähigkeiten des Betreffenden immer mit anderen Berufstätigen, die eine ähnliche Ausbildung mit vergleichbaren Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen vorweisen können.
Statistisch gesehen wird jeder vierte Erwerbstätige berufsunfähig und muss die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Der Versicherer sorgt dann dafür, dass der Einkommensausfall durch die Berufsunfähigkeit ausgeglichen wird. Allerdings wird hier ein Grad der Berufsunfähigkeit festgelegt, nach dem sich auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtet.
Wer gilt als berufsunfähig?
Berufsunfähig ist derjenige, der seinen Beruf für die Dauer von mindestens sechs Monaten nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeit liegt vor, sobald mindestens 50 Prozent der bei der jeweiligen Tätigkeit üblichen Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. Ein Arzt muss die Ursache der Berufsunfähigkeit feststellen, außerdem muss ein Leistungsprüfer, der vom Versicherer bestellt wird, die Diagnose des Arztes bestätigen. Erst dann, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, kann der Grad der Berufsunfähigkeit festgelegt werden und es wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Wichtig: Seit 2001 gibt es keinen staatlichen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit mehr, dieser wurde durch die Rente bei Erwerbsminderung abgelöst. Es ist daher wichtig, privat vorzusorgen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem leistungsstarken Versicherer abzuschließen. Diese Versicherung kommt für den Wegfall des Einkommens auf bzw. gleicht finanzielle Einbußen aus.
Der Grad der Berufsunfähigkeit
Der Grad der Berufsunfähigkeit (BU) wird erst festgestellt, wenn ein von der Versicherung beauftragter Leistungsprüfer bzw. Gutachter das Vorliegen der Berufsunfähigkeit bestätigt hat. Er bewertet, welche Tätigkeiten noch ausgeübt werden können. Dabei müssen es nicht immer 50 Prozent der üblichen Tätigkeiten in dem Beruf sein, denen nicht mehr nachgegangen werden kann. Es kann für die Festlegung einer Berufsunfähigkeit auch ausreichen, wenn bestimmte Hauptaufgaben nicht mehr geleistet werden können.
Der Gutachter ermittelt, welche restlichen Tätigkeiten noch möglich sind und ob dafür andere Tätigkeiten infrage kommen. Um dem Leistungsprüfer seine Arbeit für die Versicherung zu erleichtern, ist es sinnvoll, eine komplette Aufstellung aller nötigen Tätigkeiten in dem jeweiligen Beruf an den Antrag zur Feststellung des Grades der Berufsunfähigkeit anzuhängen.
Der Grad der Berufsunfähigkeit ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig:
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Die Art der Erkrankung
Wichtig ist zuerst, welche Erkrankung vorliegt und wie deren Auswirkungen auf die Ausübung des jeweiligen Berufs sind. Als Faustregel gilt hier: Je schwerer die Erkrankung, desto größer die Auswirkungen. Allerdings gibt es je nach Beruf unterschiedliche Einstufungen, und während ein Beruf mit einer bestimmten Erkrankung schon allein aus Sicherheitsgründen nicht mehr ausgeübt werden kann (z. B. plötzliche Ohnmachtsanfälle bei einem Piloten), beschränkt sich der Grad der Berufsunfähigkeit bei einem anderen Beruf und gleicher Erkrankung nur auf einen Teil.
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Der jeweilige Beruf
Um den Grad der BU feststellen zu können, braucht es eine Aufschlüsselung der Haupt- und Nebentätigkeiten. Die Haupttätigkeiten prägen den jeweiligen Beruf, Nebentätigkeiten sind verzichtbar und fallen in ähnlicher Ausprägung auch in anderen Berufen an
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Die Zeit
Muss der Grad der BU festgestellt werden, geht es auch darum, wie lange der Betreffende seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hier muss mindestens eine Dauer von sechs Monaten erreicht werden, damit die Berufsunfähigkeitsrente vom Versicherer gewährt wird.
Der Knackpunkt bei der Beantragung eines bestimmten Grades der BU
Geht es darum, die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Ausgleich wegen finanzieller Schäden in Anspruch zu nehmen, muss der Grad der Berufsunfähigkeit festgestellt werden. Um das sicher durchführen zu können, ist es wichtig, eine umfassende Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen.
Hier muss dargestellt werden, was die Berufstätigkeit ausmacht und was dabei unverzichtbar ist. Wie sieht ein typischer Arbeitstag aus? Es muss deutlich werden, dass die nötigen Voraussetzungen zur Ausübung des jeweiligen Berufs nicht mehr gegeben sind und dass es somit schlichtweg unmöglich ist, noch in dem Beruf zu arbeiten. Damit eine wirkliche Berufsunfähigkeit festgestellt wird, dürfen die Tätigkeiten aber nicht zu spezifisch sein und müssen dementsprechend auch auf andere Berufe angewendet werden können.
Vereinfacht gesagt: Wer darstellt, dass er nicht mehr als Gärtner arbeiten kann, jedoch einst eine kaufmännische Zusatzausbildung absolviert hat, ist wegen eines Rückenleidens nicht automatisch berufsunfähig. Er oder sie könnte auch in einem Büroberuf tätig sein.
Grad der Berufsunfähigkeit: Tabelle mit Erkrankungen und BU-Graden
Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft für einige Berufe, bei welchen Erkrankungen sie mit welchem Grad der Berufsunfähigkeit eingestuft werden:
Berufsbezeichnung | Erkrankung | Grad der Berufsunfähigkeit |
Vermögensberater | Aneurysma | 50 % |
Ergotherapeut | Bandscheibenerkrankungen | 50 % |
Handwerker | Rückenschmerzen | 50 % |
Verkäufer | Depressionen | 50 % |
IT-Berater | Knochenkrebs | 50 % |
Ärztin | Brustkrebs | 50 % |
Physiotherapeut | Depressive Verstimmungen | 50 % |
Biologe | Arthrose | 50 % |
Mitarbeiter in der Produktion | Skoliose | 50 % |
IT-Experte | Sicca-Syndrom | 50 % |
Kaufmännischer Angestellter | Herzerkrankung | 50 % |
Rechtsanwältin | Brustkrebs | 75 % |
Taxifahrer | Lymphom | 75 % |
Zahnärztin | Schädigung der Lendenwirbelsäule | 75 % |
Verkäufer | Parkinson | 75 % |
Bäcker | Muskeldegeneration | 75 % |
Kaufmann | Lungenkrankheit | 75 % |
Fußballer | Arthrose im Knie | 75 % |
Handelsvertreter | Schwere Depressionen | 75 % |
Maler | Fraktur des Oberarms | 75 % |
Arzt | Schlaganfall | 75 % |
Handwerker | Hüftarthrose | 75 % |
Fliesenlegermeister | Bandscheibenschaden | 75 % |
Architekt | Demenz | 75 % |
Orthopäde | Erkrankung der Herzkranzgefäße | 75 % |
Techniker | Osteoporose | 75 % |
Profi-Handballer | Fraktur des Arms | 100 % |
Profi-Fußballer | Kreuzbandriss | 100 % |
Pilot | Angststörung | 100 % |
Pilot | Hörverlust | 100 % |
Chemiker | Hirntumor | 100 % |
Steuerberater | Depressionen | 100 % |
Stylist | Leberkrebs | 100 % |
Arzt | Drogenabhängigkeit | 100 % |
Handwerker | Spondylose | 100 % |
Metallbauer | Tuberkulose | 100 % |
Pilot | Migräne | 100 % |
Handwerker | Autoimmunerkrankung | 100 % |
Dozent | Bindegewebskrebs | 100 % |
Lehrer | Schizophrenie | 100 % |
Pilot | Epilepsie | 100 % |