Höchstbeitrag nur mit Steuerbescheid: Neue Regelung für Selbstständige

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Gesetzliche Krankenkassen sollen nach dem geplanten Gesetz Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Dies soll sicherstellen, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die zu viel geleisteten Beiträge zurückerhalten können. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Selbstständige: Gesetzesänderung ermöglicht rückwirkende Rückerstattung von Beiträgen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenkassen von Selbstständigen und Freiberuflern erst dann den Höchstbetrag fordern dürfen, wenn das Finanzamt einen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dadurch wird sichergestellt, dass die tatsächlichen Krankenkassenbeiträge auf Basis des Einkommens berechnet werden. Des Weiteren müssen Versicherte in Zukunft informiert werden, wenn bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.

Sobald der Versicherte den Einkommenssteuerbescheid erhalten hat, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten eine Neuberechnung des monatlichen Kassenbeitrags zu beantragen, die auf seinem tatsächlichen Einkommen basiert. Bisher akzeptierten die Krankenkassen jedoch keine Unterlagen, die ein niedrigeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der dreijährigen Frist eingereicht wurden.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen sicherstellen, dass Selbstständige und Freiberufler, die zu Unrecht zu hohe Krankenkassenbeiträge gezahlt haben, die Möglichkeit haben, diese zurückzufordern. Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen wurden durch die überhöhten Beitragsforderungen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Die geplante rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 ist ein positives Signal für Betroffene. Die Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt dabei, die Rechte der Versicherten gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen.

Die Einhaltung der Frist für das Einreichen des Einkommenssteuerbescheids ist für Selbstständige und Freiberufler von entscheidender Bedeutung. Seit 2018 müssen sie den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei ihrer Krankenkasse vorlegen, um die Beiträge korrekt berechnen zu können. Versäumen sie diese Frist, fordern die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von etwa 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Mitglieder von Krankenkassen können auf die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg zählen, um ihre Rechte erfolgreich geltend zu machen. Beratungstermine können online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter (040) 24832-130 vereinbart werden. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz finden Betroffene weitere Informationen zum Thema sowie konkrete Handlungsempfehlungen.

Selbstständige und Freiberufler können von den geplanten Gesetzesänderungen erheblich profitieren. Sie haben nun die Möglichkeit, zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückzufordern und ihre Beiträge auf Basis ihres tatsächlichen Einkommens korrekt berechnen zu lassen. Dies führt zu einer gerechteren finanziellen Belastung und einer transparenten Beitragshöhe.

Die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 zeigt, dass der Gesetzgeber den Missstand erkannt hat und Maßnahmen ergriffen hat. Betroffene können nun ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen durchsetzen und sich gegen überhöhte Beitragsforderungen wehren. Die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg ist dabei eine wichtige Anlaufstelle.

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