Im Mai 2026 kooperieren ROLAND Rechtsschutz und das interne Netzwerk CHROME, um eine kostenfreie, anonyme Hotline zur Abwehr und Aufklärung von Altersdiskriminierung im Beruf anzubieten. Unter 0221/8277-4439 erhalten Betroffene montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr Rat von einer Partnerkanzlei. Die telefonische Unterstützung ist ohne jedwedes Kostenrisiko verfügbar und ausdrücklich auch für Nicht-Kundinnen und Nicht-Kunden von ROLAND Rechtsschutz gedacht.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
AGG verpflichtet Arbeitgeber bei Altersdiskriminierung zu objektiver sachlicher Rechtfertigung
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten jenseits bestimmter Ausnahmen aufgrund des Alters verboten. In der täglichen Praxis erweisen sich Altersdiskriminierungen jedoch häufig als schwer fassbare Muster. Mit der Beweiserleichterung seit 2006 müssen Arbeitnehmer lediglich altersbezogene Äußerungen oder Hinweise anführen, woraufhin die Beweislast zum Arbeitgeber wechselt. ROLAND Rechtsschutz steht Betroffenen mit fachlicher Expertise zur Seite und klärt Diskriminierungsfragen professionell und diskret kostenlos individuell effektiv zukunftsorientiert partnerschaftlich berechtigt.
AGG verpflichtet Arbeitgeber, objektive Entscheidungsgründe nachzuweisen und faire Prozesse
Nach AGG reicht beim Verdacht auf Diskriminierung eine Indizienkette aus, um eine erste Prüfung einzuleiten. Vollständige Beweisführung ist nicht erforderlich. Anschließend obliegt es dem Arbeitgeber, seine Entscheidungen anhand sachlicher, objektiver Kriterien zu begründen und zu beweisen. Diese Regelung erleichtert Betroffenen den Zugang zu Rechtsschutz und stärkt ihre Position gegenüber Arbeitgebern. Zudem trägt sie zu fairen, transparenten Verfahren in Personalabteilungen, Gleichstellungsstellen, Betriebsrat und AGG-Beschwerdestellen bei und fördert eine gerechte Unternehmenskultur nachhaltig.
Beratungshotline Mai 2026: Kostenlos anonym für Kundinnen und Externe
Die Aktions-Hotline von ROLAND Rechtsschutz zum Europäischen Tag der Solidarität zwischen den Generationen am 29. April ist im Mai täglich montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0221/8277-4439 erreichbar. Anruferinnen und Anrufer erhalten eine anonyme Erstberatung ohne finanzielle Risiken. Die Beratung erfolgt durch eine spezialisierte Partnerkanzlei. Es stärkt individuelle Rechtsposition nachhaltig.
CHROME verschafft Beschäftigten ab 55 Jahren Stimme in Unternehmenspolitik
CHROME fungiert als interne Anlaufstelle für Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr und sichert deren Mitspracherechte in firmeninternen Gremien. Spezielle Weiterentwicklungsangebote adressieren Fähigkeiten, die für erfahrene Mitarbeiter relevant sind. Darüber hinaus betreibt CHROME im Mai eine gebührenfreie Hotline, welche allen Ratsuchern unabhängig von ihrer betrieblichen Anbindung juristischen Rat ermöglicht. Durch diese Initiativen trägt das Netzwerk zur Etablierung generationenfreundlicher Personalstrukturen und eines fairen Miteinanders bei. Es sensibilisiert Führungskräfte für altersbedingte Herausforderungen Alltag.
39 Prozent ab 45 Jahren beklagen Benachteiligung am Arbeitsplatz
Gemäß der jüngsten Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) berichten 39 von 100 Befragten ab 45 Jahren über spürbare Benachteiligungen im beruflichen Umfeld. Darüber hinaus teilte nahezu die Hälfte aller Personen älter als sechzehn Jahren mit, schon einmal altersbezogen benachteiligt worden zu sein. Am ausgeprägtesten sind die Vorfälle am Arbeitsplatz; deutlich weniger Diskriminierungen werden im Gesundheitswesen, im Einzelhandel sowie auf dem Wohnungsmarkt verzeichnet. Die Studie betont Handlungsbedarf und psychische Belastungen.
Jüngere und Frauen erleben Arbeitsdiskriminierung mehrfach überschneidend gemeinsam jetzt
Ungleichbehandlung zeigt sich nicht nur bei älteren Mitarbeiter, sondern ebenso bei jungen Fachkräften unter 30 Jahren, die oftmals nur befristete Arbeitsverträge erhalten und wenig Verantwortung übertragen bekommen. Parallel dazu stehen Frauen im gebärfähigen Alter vor einer doppelten Diskriminierung: Alter und Geschlecht führen gemeinsam zu unzulässigen Nachfragen im Zusammenhang mit Familienplanung. Solche intersektionalen Diskriminierungserfahrungen machen deutlich, dass Unternehmen strukturelle und gezielte Gegenmaßnahmen entwickeln müssen.
Ausgleichsmaßnahmen nach AGG rechtfertigen Ungleichbehandlung bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das AGG differenzielle Altersbestimmungen, um legitime betriebliche Interessen zu wahren. So können bei Tätigkeiten mit extrem körperlicher Belastung Höchst- oder Mindestalter vorgeschrieben sein, um die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. In ähnlicher Weise sind spezielle Ausgleichsmaßnahmen zulässig, die bestimmte Altersgruppen fördern. Darüber hinaus zählen auch altersbezogene Förderprogramme, die älteren Beschäftigten den Wiedereinstieg nach längeren Pausen erleichtern, zu den legalen Ausnahmen. Sie stärken Vielfalt im Unternehmen und verbessern nachhaltiges Personalmanagement.
Das Angebot im Mai 2026 ermöglicht eine unkomplizierte Kontaktaufnahme per Hotline für alle Beschäftigten, unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung. ROLAND Rechtsschutz und CHROME stellen rund um das Thema Altersdiskriminierung im Arbeitskontext anonym juristischen Rat bereit. Montags bis freitags zwischen acht Uhr und zwanzig Uhr beantworten Fachanwälte Fragen zu Hinweisen und Indizien, die Diskriminierung nahelegen. Die gesetzliche Beweiserleichterung nach AGG entlastet Betroffene und verschiebt die Beweislast zu Gunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

