OLG Hamm: falsche Angaben im Antrag sind keine Straftat

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Selbst wenn sich herausstellt, dass der Mann den Prozess aufgrund einer Täuschung herbeigerufenhat, muss eine Rechtschutzversicherung ihrem Kunden eine Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen.

Oberlandesgericht Hamm: falsche Angaben sind keine Straftat

Im Sinne des Angeklagten urteilte das Oberlandesgericht Hamm. Durch einen Prozess gegen die andere Versicherung, bei der er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, musste seine Rechtsschutzversicherung mehr als 18.000 Euro bezahlen. Der Kern der Entscheidung: Falsche Angaben im Antrag des BU-Schutzes sind kein Betrug und damit keine Straftat.

Video: Falsche Angaben bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (wichtiges BGH-Urteil!)

Berufsunfähigkeitsrente trotz falscher Angaben im Amtrag

Lediglich eine Erkältung hatte der Mann 2001 beim Antrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung bei den Fragen zum Gesundheitszustand angegeben. Hingegen verschwieg er eine zweimonatige Behandlung wegen einer Depression. Weihnachten 2005 brach er zusammen und beantragte im Frühjahr 2007 die Rente wegen Berufsunfähigkeit. Nach Überprüfung der Akten lehnte die Gesellschaft die Leistungen ab.

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