Urteil Kreditvertrag: Vorsicht mit Restschuldversicherung!

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Vor jeder Vertragsunterschrift lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte, dies verdeutlichen zwei aktuelle Gerichtsurteile. Vor allem, wenn es sich um einen Kredit und deren Absicherung durch eine sogenannte Restschuldversicherung handelt.

Kreditvertrag: Verbraucherzentralen prüfen gerne

Vor dem Abschluss der Kredit-Verträge sollten sie von einem Experten überprüft werden. Verbraucherzentralen bieten sich da an. In den aktuellen Fällen waren jeweils Ausschlussklauseln der Restschuldversicherung hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit die Streitpunkte. Einmal ging es um eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung (AZ: OLG Köln 20 U 43/10), im anderen Fall um eine Arbeitsunfähigkeit, die in eine fortwährende Berufsunfähigkeit mündete (AZ: OLG Frankfurt 25 U 110/09). Die Klagen wurden abgewiesen.

Bei Abschluss sollte drauf geachtet werden, ob Fälle ausgeschlossen werden. Liegt ein Leistungsausschluss vor, wird trotz Arbeitsunfähigkeit von den meisten Kreditinstituten bzw. deren Versicherungen nicht gezahlt.

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Tipp: Restschuldversicherungen sind oft als sinnvolle Ergänzung zu betrachten, vor allem für Kredite mit längeren Laufzeiten und höheren Kreditsummen. Ist aber bereits eine Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, kann auf eine Restschuldversicherung verzichtet werden. In jedem Fall sollte man sich juristischen Rat holen.


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