Rentensplitting: Sicherung der Rentenansprüche bei Tod des Partners

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Seit dem Jahr 2002 gibt es die Möglichkeit des Rentensplittings zwischen Eheleuten, die jedoch nur selten genutzt wird. Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat mit ihrem kontroversen Vorschlag, die Witwenrente in der aktuellen Form abzuschaffen und das Rentensplitting verpflichtend einzuführen, für Diskussionen gesorgt. Kritiker, wie CSU-Chef Markus Söder, argumentieren, dass die Witwenrente wichtige finanzielle Unterstützung bietet und Anreize zur eigenständigen Beschäftigung fördert. Das Rentensplitting ermöglicht es, Rentenansprüche innerhalb der Ehe gerecht zu verteilen und bietet finanzielle Sicherheit für beide Partner.

Rentensplitting: Gemeinsame Absicherung bei Verlust eines Partners

Das Rentensplitting ermöglicht es, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern aufzuteilen, um eine gerechtere Verteilung zu gewährleisten. Dies geschieht insbesondere dann, wenn ein Partner eine erfolgreiche Karriere verfolgt, während der andere beispielsweise die Kindererziehung priorisiert und dadurch berufliche Abstriche macht. Durch das Splitting werden dem schlechter verdienenden Partner Rentenpunkte des besser verdienenden Partners gutgeschrieben. Ein Beispiel: Eine Durchschnittsverdienerin erhält einen Rentenpunkt, während ihr teilzeitbeschäftigter Ehepartner einen halben Rentenpunkt erhält. In diesem Fall werden der Frau 0,25 Rentenpunkte abgezogen und dem Mann gutgeschrieben. Der Sinn des Splittings besteht darin, dem Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Partners sowohl die aufgeteilten Rentenpunkte als auch die vor der Ehe erworbenen Ansprüche zu sichern.

Voraussetzungen für Rentensplitting: Heirat nach 2001, Geburt ab 1961

Wenn man das Rentensplitting nutzen möchte, muss man nach dem Jahr 2001 geheiratet haben. Für Paare, die vor diesem Zeitpunkt geheiratet haben, gelten besondere Voraussetzungen: Beide Partner müssen nach 1961 geboren sein und mindestens 25 Rentenjahre auf ihrem Rentenkonto vorweisen können.

Bedingungen für den Anspruch auf eine volle Altersrente

Laut Information der Deutschen Rentenversicherung muss das Erwerbsleben abgeschlossen sein, um Anspruch auf Rentensplitting zu haben. Das bedeutet, dass entweder Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin erstmals Anspruch auf eine volle Altersrente haben müssen. Alternativ muss der Partner ohne Anspruch die Regelaltersgrenze erreicht haben, die bis zum Geburtsjahrgang 1946 bei 65 Jahren lag. Nur dann ist eine Aufteilung der Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern möglich.

Die Regelaltersgrenze für den Rentenanspruch wird schrittweise angehoben, insbesondere für Personen, die nach 1964 geboren wurden. Es kann auch vorkommen, dass jemand noch keinen vollen Rentenanspruch hat, beispielsweise wenn die erforderlichen Versicherungsjahre noch nicht erreicht wurden. Andererseits haben Personen mit 45 Versicherungsjahren Anspruch auf die volle Rente, auch wenn sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Rentensplitting als Alternative zur Witwenrente: Was beachten?

Sollten weder der verstorbene Partner noch der überlebende Partner zu Lebzeiten Anspruch auf Rentensplitting gehabt haben, besteht die Möglichkeit, nach dem Tod des Partners vom Rentensplitting zu profitieren, sofern beide Partner insgesamt mindestens 25 Rentenversicherungsjahre vorweisen können. Es ist jedoch zu bedenken, dass ein möglicher Anspruch auf Witwer- oder Witwenrente in diesem Fall verfällt.

Rentensplitting: Mehr Rente trotz geringer Rentenpunkte in der Ehe

Das Rentensplitting bietet eine faire Möglichkeit für Personen, die während der Ehe nur wenige Rentenpunkte erworben haben, beispielsweise aufgrund von Phasen der Nichterwerbstätigkeit oder Teilzeitarbeit. Besonders relevant ist dies, wenn die eigene Rente so hoch ist, dass kein Anspruch auf eine Witwer-/Witwenrente besteht, da diese mit den eigenen Bezügen verrechnet wird. Das Rentensplitting ermöglicht in solchen Fällen eine potenzielle Erhöhung der eigenen Rente.

Verbindliches Rentensplitting: Keine Hinterbliebenenrente möglich, warnt Rentenversicherung

Nach Abgabe einer gemeinsamen Erklärung für ein Rentensplitting besteht keine Option mehr, nach dem Tod eines Partners anstelle des Rentensplittings eine Hinterbliebenenrente zu beziehen. Es ist ratsam, vor der Entscheidung für das Rentensplitting eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Auswirkungen auf die individuelle Situation zu verstehen.

Rentenansprüche in der Ehe gerecht aufteilen durch Rentensplitting

  • Ausgleich der Rentenansprüche bei Eheleuten
  • Das Rentensplitting ermöglicht es, Rentenpunkte vom Partner mit niedrigerem Verdienst auf den anderen zu übertragen
  • Bei einem Todesfall sichert das Rentensplitting die Rentenansprüche des verstorbenen Partners
  • Besonders für Personen mit geringen Rentenansprüchen geeignet
  • Eine potenzielle Steigerung der eigenen Rente bietet das Rentensplitting
  • In Fällen, in denen beide Partner zu Lebzeiten keinen Anspruch hatten, kann das Rentensplitting nachträglich in Anspruch genommen werden

Das Rentensplitting ermöglicht es Ehepartnern, ihre Rentenansprüche gerecht aufzuteilen und somit finanzielle Sicherheit für beide Partner zu schaffen. Besonders Personen, die während ihrer Ehe nur wenige Rentenpunkte gesammelt haben, können von dieser Möglichkeit profitieren, da ihre eigene Rente durch das Splitting erhöht werden kann. Es ist jedoch wichtig, sich vor einer Entscheidung für das Rentensplitting gründlich beraten zu lassen, da diese Option verbindlich ist und den Verzicht auf eine eventuelle Hinterbliebenenrente mit sich bringt.

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