Die Berufsunfähigkeitsversicherung vom Staat ist schon längst nicht mehr ausreichend zur Absicherung des finanziellen Status, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein kann. Die Unterstützung wurde mehr und mehr eingeschränkt, sodass sie inzwischen nicht einmal mehr zum Betreiben des Lebensunterhalts reicht. Doch welche Auswirkungen hat eigentlich die Steuerklasse 5 auf die BU-Rente?
Das Wichtigste zur Steuerklasse 5
In die Steuerklasse 5 kann nicht jeder eintreten – sie ist nur Ehepaaren vorbehalten. Das heißt, dass der Partner, der weniger verdient in diese Klasse wechseln kann und damit das Gehalt netto höher ausfällt. Wer mehr verdient, sollte die Klasse 3 für sich beantragen. Als Faustregel gilt hier: Wenig verdienen – hohe Klasse, viel verdienen – niedrige Steuerklasse. Die Abzüge in der 5 sind deutlich geringer, damit bleibt mehr vom Gehalt übrig. Allerdings gibt es hier auch keinen Grundfreibetrag, der in Anspruch genommen werden kann.
Verdienen beide Ehepartner ungefähr gleich viel, kommt die Klasse 4 infrage. Die Steuerklassen können auch getauscht werden, was zum Beispiel für den Bezug von Elterngeld sinnvoll ist. Dieses wird vom Netto berechnet und wer mehr von seinem Gehalt übrig hat, bekommt auch mehr Elterngeld gezahlt. Der Wechsel muss allerdings rechtzeitig stattfinden und sollte daher eher langfristig geplant sein. Mindestens sieben Monate vor der Inanspruchnahme ist der entsprechende Antrag zu stellen.
Diese Regelung gilt auch bei anderen Transferleistungen. Wenn ein Partner Arbeitslosengeld bezieht, sollte er sich ebenfalls für die 5 entscheiden, um so das Nettoeinkommen zu erhöhen. Die einzelnen Konstellationen sollten mit einem Gehaltsrechner durchgespielt werden, denn die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Einstufung in die Steuerklasse ab, damit wiederum wird die Höhe des Betrags bestimmt, der monatlich zur Haushaltsführung zur Verfügung steht.
Video:VLH erklärt: Steuerklasse – was ist das?
Die Abzüge in Steuerklasse 5
Jeder möchte so viel wie möglich vom hart erarbeiteten Brutto übrig behalten, daher ist für die Wahl der Steuerklasse die Höhe der Abzüge interessant. In der Klasse 5 sind insgesamt drei Abzüge relevant, mit denen sich letzten Endes die Lohnsteuer reduzieren lässt. Diese fällt auf den vom Brutto verbleibenden Betrag an. Wichtig: In Klasse 5 und 6 gibt es keinen Grundfreibetrag wie in den anderen Klassen! Die Freibeträge sind vergleichsweise klein. Bei einer Grenze von 1272,99 Euro, wie sie für 2016 galt, konnten Arbeitnehmer einen Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag für Sonderausgaben lag bei 36 Euro, die Vorsorgepauschale ist immer gehaltsabhängig. Diese Beträge werden Jahr für Jahr angepasst, wobei es sich lediglich um Anpassungen von wenigen Euro handelt.
Video:Lohnsteuerklassen
Voraussetzungen für Klasse 5
Wenn zwei Partner die Klasse 5 beanspruchen möchten, so dürfen sie nicht einfach nur zusammenleben. Sie müssen verheiratet sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorweisen können. Außerdem muss die Person, die die Klasse 5 beantragen möchte, bereits die Steuerklasse 3 laut Lohnsteuerkarte führen.
Nur die Kombination aus 3 und 5 ist möglich, andere Teilungen sind nicht zulässig. Nicht relevant ist jedoch die Höhe des Gehalts oder der Abzüge, wobei die Klasse 4 bei ähnlich hohen Gehältern beider Partner die sinnvollste Kombination ist. Der Partner, der aktuell in der Klasse 3 ist, bestimmt über die Einstufung beider Partner. Das heißt, wenn er in die 4 wechselt, muss der andere automatisch mitziehen – es ist nicht möglich, sich hier zu widersetzen oder zu widersprechen. Der Staat geht davon aus, dass die Teilung im Einvernehmen geschehen ist, ebenso wird der Wechsel einvernehmlich vorgenommen werden.
Die Kombination aus den Klassen 3 und 5 ist dann sinnvoll, wenn ein Partner für mindestens 60 Prozent des Haushaltseinkommens sorgt. Dieser gehört dann in die Klasse 3. Der andere Partner, der lediglich mit 40 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, muss in Klasse 5 wechseln bzw. können sich beide Partner für diese Kombination entscheiden. Bezüglich der Lohnsteuer kann die Kombination 4 – 4 sinnvoller sein, allerdings in den meisten Fällen nicht im Hinblick auf eine möglichst hohe BU-Rente.
Wie hoch fällt die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) aus?
Die Leistungssumme für die BU-Rente kann frei festgelegt werden – zumindest theoretisch. Praktisch sieht die Sache anders aus, was sogar verständlich ist. Keine Versicherung möchte utopische Versicherungssummen zahlen müssen, daher muss eine Reglementierung gefunden werden. (#01)
Die Leistungssumme für die BU-Rente kann frei festgelegt werden – zumindest theoretisch. Praktisch sieht die Sache anders aus, was sogar verständlich ist. Keine Versicherung möchte utopische Versicherungssummen zahlen müssen, daher muss eine Reglementierung gefunden werden. Diese stellt sich durch das Einkommen dar, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlag. Teilweise bieten die Versicherer auch pauschale Obergrenzen an, so etwas für Studenten oder Auszubildende.
Die Versicherer können die möglichen Versicherungshöhen individuell festlegen. So gibt es die Variante, bei der 60 Prozent des Bruttoeinkommens oder 90 Prozent des Nettoeinkommens als maximale Leistungsgrenze zählen, wobei das Netto natürlich durch die Abzüge bestimmt wird. Die zu zahlenden Steuern spielen an dieser Stelle keine Rolle, denn sie werden für die Festlegung der Leistungsgrenze nicht berücksichtigt.
Wer selbstständig ist, kann von durchschnittlich 60 Prozent als Leistungsgrenze ausgehen, wobei hierfür der Gewinn vor Abzug der Steuern zugrunde gelegt wird. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge wird von 75 Prozent des Jahresbruttoeinkommens als Obergrenze ausgegangen. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich hier aber deutlich und es kann durchaus lohnend sein, einen Rechner zurate zu ziehen, mit dessen Hilfe die besten Angebote herausgefiltert werden können.
Einfluss der Steuerklasse 5 auf die Höhe der BU-Rente
Wer nun den Rechner bemüht hat, wird feststellen können, dass die Höhe der Abzüge in der jeweiligen Steuerklasse relevant ist. Das heißt, wer eine möglichst hohe Rente in Anspruch nehmen können möchte, sollte möglichst geringe Abzüge haben, wenn die Rente vom Netto berechnet wird. (#02)
Wer nun den Rechner bemüht hat, wird feststellen können, dass die Höhe der Abzüge in der jeweiligen Steuerklasse relevant ist. Das heißt, wer eine möglichst hohe Rente in Anspruch nehmen können möchte, sollte möglichst geringe Abzüge haben, wenn die Rente vom Netto berechnet wird.
In der Klasse 5 ist genau das gegeben – die Abzüge sind geringer, es bleibt mehr vom Brutto übrig. Anders ist die Sachlage, wenn die Leistung vom Brutto abhängt – dann sollte dieses verständlicherweise relativ hoch sein. Insgesamt ist es in den meisten Fällen besser, wenn die Versicherer ihre Leistungsgrenzen vom Bruttogehalt berechnen, dann spielen die abgezogenen Beträge keine Rolle.
Je nach Anbieter ist es nun also verschieden, ob die Leistung vom Brutto oder vom Netto berechnet wird. Interessant ist aber, dass es sogar Fälle gibt, in denen die BU-Rente höher ausfällt, als das reguläre Nettoeinkommen war. Und das nur, weil der Prozentsatz der Leistung vom Brutto statt vom Netto berechnet worden ist! Allerdings handelt es sich dabei immer um die maximal möglichen Rentenzahlungen – ob diese im Einzelfall wirklich infrage kommen, muss individuell geprüft werden.
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2 Kommentare
Hallo,
Werden hier die Steuerklassen vertauscht?
Hier wird behauptet, dass die Steuerklasse 5 weniger Abzüge hat und sich deshalb ein höherer Nettolohn ergibt.
Meines Wissens nach ist doch das Gegenteil der Fall.
Ja, genauso sehe ich das auch… Als 5er hat man mehr Abzüge, somit ist die Steuerkalsse 5 die schlechtere, wird aber eben so empfohlen bei Ehepartnern, Lebensgemeinschaften, bei denen einer deutlich mehr Brutto verdient. Um sie gemeinsam monatlich steuerlich zu entlasten, damit sie mehr Nettolohn haben im Monat. Dafür haben sie aber bei der Einkommensteuer immer eine Nachzahlung. Man zahlt im Grunde immer gleich viel Steuer, egal welche Klasse, es geht hier nur um die monatliche Belastung, die den Paaren „schickgerechnet“ wird.