Anlässlich der 96. JuMiKo erheben BRAK und die regionalen Anwaltskammern Einwände gegen ein bayerisches Modell, das Rechtsschutzversicherern Rechtsberatungsfunktionen zuweist. Nach Ansicht der Anwaltschaft würde dies die verbriefte Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung schwächen und die Neutralität zugunsten wirtschaftlicher Versicherungsinteressen preisgeben. Die BRAK warnt vor nicht offengelegten Interessenkonflikten und fordert die Bundesregierung auf, klare Regeln zum Schutz der Verbraucher aufrechtzuerhalten.
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BRAK warnt vor schwerer Undurchsichtigkeit und Interessenkonflikten bei Versicherer-Beratungsvorschlag
Im Vorfeld der 96. JuMiKo in Bayern kritisieren BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern den bayerischen Vorstoß, juristische Beratung in die Hände von Rechtsschutzversicherern zu legen. Sie halten dies für einen massiven Eingriff in die im Rechtsdienstleistungsgesetz verankerte Unabhängigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. Die Interessen der Versicherten könnten dadurch zugunsten wirtschaftlicher Ziele der Versicherer vernachlässigt werden. Systemische Interessenkonflikte seien vorprogrammiert und würden das Verbrauchervertrauen nachhaltig erschüttern.
Interessenkonflikte unvermeidbar bei vereinter Beratung und Deckungsprüfung im Versicherer
Als gewinnorientierte Akteure steuern Rechtsschutzversicherer ihre Geschäftsmodelle konsequent auf Kosteneinsparung und Ertragssteigerung aus. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt, dass eine verschmolzene Deckungsprüfung und Rechtsberatung im gleichen Unternehmen systemische Interessenkonflikte mit sich bringt. Ein gemeinsam agierender Versicherer kann seine Entscheidung über die Kostendeckung an den eigenen Profitzielen orientieren und gleichzeitig die Mandantschaft beraten. Verbraucherschutz und berufsethische Vorgaben werden dadurch erheblich gefährdet.
Juristische Intervention oft nötig gegen verweigerte Versicherungs-Deckungszusagen deutscher Anbieter
Die bisherige Praxis zeigt, dass Rechtsschutzversicherer nicht selten Deckungszusagen trotz anwaltlicher Aufforderung verzögern, um finanzielle Risiken zu minimieren. Nur durch gerichtliche Klärungen lassen sich verbindliche Entscheidungen erzwingen. Die berufsständischen Pflichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gewährleisten hingegen Unparteilichkeit und Mandantenschutz. Überträgt man jedoch die Rechtsberatung auf Versicherungsunternehmen, untergräbt man diese safeguards und überlässt Mandantinnen und Mandanten der Gefahr einer unvorhersehbaren Kostenverweigerung. Die lange Dauer der gerichtlichen Auseinandersetzungen belastet Mandantinnen und Mandanten.
Mandanten verlieren Schutz, wenn Versicherer eigene Beratung vollständig übernehmen
Nach Wessels Auffassung stellt der Vorschlag eine unfaire Privilegierung von Rechtsschutzversicherern dar, indem er für diese ein Geschenk sei und die Belange der Mandanten vernachlässige. Er weist darauf hin, dass eine formale organisatorische Trennung in Versicherungsunternehmen keine hinreichende Barriere gegen Interessenkonflikte darstellt. Rechtsschutzversicherer würden stets ihre finanziellen Ziele verfolgen und damit potenziell die rechtlichen Ansprüche ihrer Versicherten schwächen und den Verbraucherschutz unterminieren.
Verbraucherrechte gestärkt durch konsequent effektiven unabhängigen BRAK-Widerstand gegen Versichererberatungspläne
Durch das konsequente Einschreiten der Bundesrechtsanwaltskammer und der regionalen Rechtsanwaltskammern wird gewährleistet, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz nachhaltig geschützt bleibt. Die transparente Abwägung aller Interessen, ein verlässlicher Verbraucherschutz und die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben bilden das Fundament dieser Verteidigung. Mandantinnen und Mandanten sind so vor willkürlichen Kostenverweigerungen geschützt. Darüber hinaus erhält dieser Widerstand die hohe Qualität der Rechtsberatung und stärkt das Vertrauen in die unabhängige anwaltliche Mandatsvertretung.

