Vorsorgetipps für Brautpaare

18.03.2008 | München
Auch in diesem Frühjahr läuten in Deutschland die Hochzeitsglocken wieder öfter. Bei den umfangreichen Vorbereitungen übersehen viele Verliebte, dass der Bund fürs Leben auch konkreten Einfluss auf die Finanzen und damit auch auf die Vorsorge nimmt. Schon vor dem Kauf des Brautkleids und der Planung der Flitterwochen sollten Heiratswillige daher an die gemeinsame Vorsorge denken.

Denn einige Entscheidungen können Ehepaare später nur schwer oder gar nicht rückgängig machen. Bestehende Versicherungen müssen gründlich geprüft und neue Vorsorgemöglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Unter www.swisslife.de/vorsorge zeigen die Experten von Swiss Life gewohnt anschaulich, welche Bedeutung der Trauschein für die Altersvorsorge hat und was beim Jawort unbedingt beachtet werden sollte.

Damit der Hafen der Ehe auch wirklich sicher ist, müssen Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Altersversorgung an die neue Situation angepasst werden. Beispielsweise überschätzen viele Menschen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Hinterbliebene deutlich.

Vereinzelt wird bereits diskutiert, ob die gesetzliche Witwen- und Witwerrente für Kinderlose ganz abgeschafft oder zumindest weiter verringert werden soll. Privater Versicherungsschutz bietet hier eine solide Grundlage, rät auch Wolfgang Hiemer, Leiter der Abteilung Produktkonzeption bei Swiss Life:

"Ganz gleich, ob nur ein Partner oder beide berufstätig sind: Eine Hinterbliebenenvorsorge etwa ist beiden Partnern wechselseitig sehr zu empfehlen." So bleibt im Falle eines Falles beispielsweise das Eigenheim erhalten. "Und die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind nicht hoch", so Hiemer weiter. "Alternativ kann der Ehepartner auch über eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Zusatzversicherungen abgesichert werden."

Darüber hinaus lassen sich schon bestehende Lebens- und Rentenversicherungen mitunter unkompliziert an die neue Lebenssituation anpassen. Viele Versicherer bieten eine derartige Nachversicherungsgarantie innerhalb der ersten drei Monaten nach der Hochzeit oder dem Immobilienerwerb an. So ist sichergestellt, dass der Leistungsumfang, den der Versicherte als Single vereinbart hat, auch für einen Verheirateten ausreicht.

Weitere Tipps und Informationen, etwa zu den Auswirkungen des Güterstands oder zum Versorgungsausgleich bei einer Scheidung, gibt es im aktuellen Thema des Monats "Heirat und Vorsorgeplanung" unter www.swisslife.de/vorsorge

Quelle: Pressemeldung Swiss Life

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