Versicherungs-Check Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger

07.08.2003 | Münster
Der Schulabschluss ist geschafft, ein neuer Lebensabschnitt beginnt.

Ausbildung oder Studium, Hotel Mama oder die eigene Wohnung: Wichtige Entscheidungen wollen in dieser Zeit getroffen werden. Und können lebenslange Auswirkungen haben. Welchen Versicherungsschutz brauchen Schulabgänger, Berufsanfänger und Studenten, was ist über die Eltern abgedeckt? Hier nützliche Tipps von der Privat-Haftpflicht, Unfall- über die Krankenversicherung, die private Altersvorsorge bis hin zum Berufsunfähigkeitsschutz.

Berufsunfähigkeit

Als Auszubildender ebenso wie als Berufsanfänger steht man noch am Anfang der beruflichen Karriere. Vater Staat bietet in dieser Zeit der Berufstätigkeit keinen ausreichenden Schutz. Berufseinsteiger stehen in den ersten fünf Jahren für den Fall der Erwerbsminderung oft ohne jeden Versicherungsschutz da. Von dieser Regel gibt es zwar Ausnahmen, z.B. zu Gunsten von behinderten Menschen und Versicherten, die durch einen Arbeits- oder Wegeunfall, einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung erwerbsgemindert sind. Aber das trifft nur auf ganz wenige Fälle zu. Zudem sind die Rentenleistungen auch in späteren Jahren bei weitem nicht ausreichend. Will man im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf einen großen Teil seines Einkommens verzichten, oder gar den Weg zum Sozialamt gehen, sollte man private Vorsorge treffen. Konkret heißt das: Für Auszubildende und Berufsanfänger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Hierbei gilt: Je früher, desto besser. Denn je jünger der Versicherte ist, desto günstiger sind die Vertragskonditionen.

Privat-Haftpflicht

Wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Vor allem bei Personenschäden kann es dabei leicht in die Hunderttausende gehen. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb elementar wichtig. Minderjährige Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über die Privat-Haftpflicht der Eltern mitversichert. Auch über den 18. Geburtstag hinaus sind Studenten und Auszubildende noch über die Eltern mitversichert. Diese Mitversicherung gilt sogar unabhängig davon, ob volljährige Kinder noch bei den Eltern oder auch z.B. am Studienort wohnen. Eine eigene Privathaftpflicht wird benötigt, wenn die Eltern keine Versicherung haben oder die Kinder verheirat sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen. Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger sollte also prüfen, wie es mit ihrem Versicherungsschutz steht.

Unfall

Ein Unfall und vor allem dessen Folgen können Unmengen kosten. Beispielsweise wenn bleibende Schäden den behindertengerechten Umbau der Wohnung erfordern. Was Auszubildende und Berufsanfänger betrifft: Gesetzlichen Unfallschutz gibt es nur bei Arbeitsunfällen. Besonders bitter: Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht in der Regel erst nach fünf Jahren Berufstätigkeit. Eine private Unfallversicherung ist also unverzichtbar, insbesondere für Studenten, die keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Außer der Unfall passiert in der Uni oder FH bzw. auf dem direkten Weg von oder nach dorthin. Für alle drei Gruppen gilt: Junge Leute sind laut Statistik stark unfallgefährdet, wobei Zweidrittel der Unfälle in der Freizeit passieren. Eine Zeit, in der nur eine private Unfallversicherung Schutz bietet.

Kranken

Auszubildende und Berufsanfänger sind in der Regel Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Entwicklungen im Gesundheitswesen werden zunehmend Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Die Möglichkeit, zu einem privaten Krankenversicherer - mit niedrigeren Beiträge und besseren Leistungen - zu wechseln, haben Arbeitnehmer erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Aber auch Kassenpatienten mit geringeren Einkommen können über private Zusatzversicherungen die Leistungen der Privaten in Anspruch nehmen.

Private Altersvorsorge

Auszubildende und Berufsanfänger zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Doch nicht erst aktuelle Diskussionen um die Rente machen deutlich: Diese Form der Altersvorsorge allein reicht nicht aus, den Lebensstandard im Alter halten zu können. Je früher Auszubildende, Berufsanfänger und auch Studenten - trotz eines häufig geringen Budgets - mit der private Vorsorge beginnen, desto weniger müssen sie monatlich sparen. Vor allem wer noch nicht so viel verdient, profitiert von den Zulagen, die Staat und Arbeitgeber zu vermögenswirksamen Leistungen gewähren. Zudem können Berufsanfänger als Arbeitnehmer auch Formen der betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Diese sind durch steuerliche Subventionen oft sehr günstig.

Noch ein Tipp: Für junge Leute bis 25 Jahre gibt es besonders günstige -Twenty-five-Tarife-. Für eine monatlichen Beitrag zwischen 50 und 70 Euro kann man den umfassenden Versicherungsschutz von der Privat-Haftpflicht-, der Hausrat-, der Auslandsreise-Kranken-, Unfall-, Lebens- und Single-Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Dabei sind 12.500 Euro Kapital-Lebensversicherung und 500 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente berücksichtigt. Die Eigenbeteiligung für die Riester-Rente, die sich nach der Höhe des Einkommens richtet, kommt allerdings noch hinzu.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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