Swiss Life erweitert Produktportfolio
Swiss Life Synchro, die fondsgebundene Renten- bzw. Direktversicherung mit Garantie, wendet sich an alle Kunden, die in erster Linie Wert auf Sicherheit legen, jedoch nicht auf die Renditechancen der Fondsanlage verzichten möchten. An die jüngere Zielgruppe wurde ebenfalls gedacht, denn schon ab 30 Euro monatlich kann man sich versichern.
Privatkunden profitieren neben den Vorteilen einer flexiblen Rentenversicherung von den Renditechancen erfolgreicher Fonds. Die Beiträge werden in einen Garantie- und einen Investteil aufgeteilt. Der Kunde entscheidet über das Garantieniveau. Je nachdem sind dann 70 oder 100% der Beitragssumme zum vereinbarten Rentenbeginn garantiert (Bruttobeitragsgarantie). In den Investteil fließen die Investbeiträge und die Überschüsse. Aus fünf komfortablen Anlagestrategien von sicherheits- bis chancenorientiert kann der Kunde je nach persönlichem Risikoprofil auswählen.
Für Firmenkunden ist die fondsgebundene Direktversicherung wegen der steuerlichen Förderung nach § 3.63 EStG besonders interessant. Swiss Life Synchro entspricht den Anforderungen einer Beitragszusage mit Mindestleistung gemäß Betriebsrentengesetz, da die Beitragserhaltungsgarantie von 100 Prozent bei Direktversicherungen obligatorisch ist.
Bedarfsgerechte Nachversicherungsgarantien (Heirat, Geburt usw.) können zusätzlich vereinbart werden. Der Todesfallschutz ist bereits enthalten, Gesundheitsfragen sind dafür nicht erforderlich. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Swiss Life Premium BUZ) ist möglich.
Mit der aktuellen Sterbegeldversicherung kann man seine Angehörigen im Trauerfall bei den Bestattungskosten entlasten. Um die Risikoprüfung kundenfreundlich zu gestalten, hat Swiss Life die Gesundheitsfragen stark vereinfacht. Die Lücke, die durch die ersatzlose Streichung des Sterbegelds der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2004 entstanden ist, lässt sich so ganz unkompliziert schließen.
Neu ist der Swiss Life Basisplan Plus (Rürup-Rente), der im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorgeaufwendungen eingeführt wird. Im Todesfall während der Aufschubzeit werden die Beiträge zurückerstattet. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Rentengarantiezeit, bekommen die Hinterbliebenen die ausstehenden Rentenleistungen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge bleibt gewährleistet, da im Todesfall ausschließlich der Ehepartner der versicherten Person sowie dessen Kinder bezugsberechtigt sind.
Quelle: Pressemeldung Swiss Life
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